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Bisherige Geasmtkosten für Migranten und Flüchtlinge

ich möchte gerne wissen was der Steuerzahler ( also auch ich ) die bisherigen GESAMTKOSTEN ( incl. z.B. Polizei, Krankenkassen, Hartz 4 ) betragen.Ich bitte um Zusendung einer GENAUE UND EINZELN AUFGEFÜHRTE Aufstellunng der Ausgaben.
Mit freundlichem Gruß
22.01.2020 19:16 Uhr

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich möc…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bisherige Geasmtkosten für Migranten und Flüchtlinge [#175088]
Datum
22. Januar 2020 19:16
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich möchte gerne wissen was der Steuerzahler ( also auch ich ) die bisherigen GESAMTKOSTEN ( incl. z.B. Polizei, Krankenkassen, Hartz 4 ) betragen.Ich bitte um Zusendung einer GENAUE UND EINZELN AUFGEFÜHRTE Aufstellunng der Ausgaben. Mit freundlichem Gruß 22.01.2020 19:16 Uhr
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 175088 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175088 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 22.01.2019, w…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Bisherige Geasmtkosten für Migranten und Flüchtlinge [#175088] IFG 864
Datum
23. Januar 2020 11:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte<Information-entfernt> gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 22.01.2019, welche unter dem Aktenzeichen IFG 864 geführt wird. Bei Rückfragen bitte stets das genannte Aktenzeichen angeben, da sonst Ihre Anfrage nicht zugeordnet und bearbeitet werden kann. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der 4 Wochenfrist zu beantworten, sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie einen Zwischenbescheid. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassenden Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte<Information-entfernt> da der Vollzug asylrechtlicher Entscheidungen nicht in den Zuständigkeit…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Bisherige Geasmtkosten für Migranten und Flüchtlinge [#175088] IFG 864
Datum
24. Januar 2020 11:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> da der Vollzug asylrechtlicher Entscheidungen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BAMF fällt, liegen uns zu Ihrer Anfrage keine Informationen vor. Unter Umständen verfügt das Statistische Bundesamt über die von Ihnen begehrten Informationen. Leider kann ich Ihnen hier nicht weiter behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen
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