Verpflegungskosten im Jahr 2019

Eine Auflistung der Anlässe, zu denen die Kreisverwaltung im Jahr 2019 Verpflegung für Mitarbeiter*innen und/oder Gäste bereitgestellt hat, sowie die jeweiligen Kosten dafür.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Januar 2020
  • Frist
    29. Februar 2020
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Auflistung d…
An Kreisverwaltung Bad Kreuznach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verpflegungskosten im Jahr 2019 [#175739]
Datum
25. Januar 2020 00:27
An
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Auflistung der Anlässe, zu denen die Kreisverwaltung im Jahr 2019 Verpflegung für Mitarbeiter*innen und/oder Gäste bereitgestellt hat, sowie die jeweiligen Kosten dafür.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 175739 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/175739 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Da für die Beantwortung Ihrer Frage mehrere Ab…
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
AW: Verpflegungskosten im Jahr 2019 [#175739]
Datum
28. Januar 2020 12:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Da für die Beantwortung Ihrer Frage mehrere Abteilungen in unserem Hause abgefragt werden müssen, bitten wir um etwas Geduld - wir melden uns. Mit besten Grüßen

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Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie die gewünschte Auflistung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
Betreff
Verpflegungskosten im Jahr 2019
Datum
18. Februar 2020 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in beiliegend erhalten Sie die gewünschte Auflistung. Mit freundlichen Grüßen