Sehr geehrter Herr Tanner,
Ihre E-Mail vom 26.01.2020, 09:30 Uhr an die Pressestelle der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde uns am 27.01.2020 zur Bearbeitung übersandt.
Für den Oktober 2019 waren Gleisbauarbeiten seitens der BVG im Bereich des Frankfurter Tors geplant. Im Rahmen dieser Maßnahme wollte der Straßenbaulastträger die Fahrbahn im Knotenpunktinnenraum instandsetzen. Die Durchführung der Gleisbaumaßnahme musste leider aus nachfolgenden Gründen versagt werden:
- zeitgleiche deutliche Verringerung der Leistungsfähigkeit am Knotenpunkt mit zu erwartender deutlicher Erhöhung des Verkehrsaufkommens und Schienenersatzverkehr der S-Bahn sind unverträglich [– Anmerkung: zu diesem Zeitpunkt gab es eine S-Bahn-Sperrung der S7 im Bereich Ahrensfelde - S Landsberger Allee und der S75 im Bereich Ostkreuz - Wartenberg und einen Schienenersatzverkehr auf der Frankfurter Allee],
- benachbarte BVG-Baustellen in Boxhagener Straße und am Bersarinplatz verschärfen die Situation,
- durch den Wegfall von Abbiegebeziehungen entstehen zusätzliche Umwege mit Mehrbelastungen in den baulich eingeschränkten Straßen, dabei nicht vorhandene LSA-Programme für diese Fahrbeziehung an der Mühsamstraße,
- unklare Führung der Radfahrer von West nach Ost ohne annehmbare Lösungsvorschläge
Zurzeit findet keine Bautätigkeit am Knotenpunkt Frankfurter Tor statt. Nach derzeitigem Kenntnisstand sollen die erforderlichen Instandsetzungsarbeiten im Sommer 2020 durchgeführt werden. Durch den Straßenbaulastträger wurde zur Gefahrenabwehr (auf Grund der vorhandenen Fahrbahnschäden) der linke Geradeausfahrstreifen in Fahrtrichtung Strausberger Platz gesperrt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Knotenpunktbereich reduziert. Diese verkehrsrechtliche Anordnung wurde nicht von der Verkehrslenkung Berlin getroffen, sondern vom Straßenbaulastträger. Die von Ihnen geforderte Akteneinsicht die Fahrstreifensperrung betreffend, sollte daher beim anordnenden Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg gestellt werden. Die VLB kann Ihnen lediglich Akteneinsicht zur oben beschriebenen Gleisbaumaßnahme der BVG gewähren.
Eine Akteneinsicht wird Ihnen in unseren Räumen gewährt. Aus Gründen des Datenschutzes (es sind schutzwürdige personenbezogene Daten bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten) bedarf es einer Vorbereitungszeit. Daher müssen wir Sie noch um Geduld bitten, bevor wir einen konkreten Termin vereinbaren können.
Des Weiteren werden Gebühren bemessen, die sich nach dem Aufwand und der Stückzahl der ggf. verlangten Kopien richten. Da wir diesen Aufwand derzeit noch nicht kennen, können wir Sie an dieser Stelle lediglich über die Rahmengebühren informieren. Wir gehen zunächst davon aus, dass es sich um eine umfangreiche Akteneinsicht handelt, für welche eine Gebühr von 250,00 € erhoben wird. Für gegebenenfalls anzufertigende Fotokopien fallen ebenfalls Gebühren von 0,15 € pro Kopie an. Wir sind gehalten, Vorkasse zu erheben.
Wünschen Sie unter Berücksichtigung der o.g. Informationen weiterhin eine Akteneinsicht zur Gleisbaumaßnahme der BVG?
Mit freundlichen Grüßen