A14 Arbeitszeitumfang

im Jahr 2016 habe ich eine A 14 Beförderungsstelle erhalten. Dieses Sonderaufgabe hatte ich zuvor schon drei Jahre mit einer Entlastung von 1,5 Stunden ausgeübt. Für die Beförderung wurde das Arbeitsfeld komplett neu konzipiert, der Arbeitsumfang lag bei ca. 80 Stunden.
Durch einen Schulleiterwechsel im letzten Jahr steht nun die Frage nach der konkreten Mehr-Arbeitszeit durch die Beförderung im Raum. Bisher hatte ich dafür weiterhin die alten Entlastungsstunden enthalten, die mir jetzt abgenommen werden sollen, da diese nicht rechtmäßig seien, so die Argumentation.
Gleichzeitig hat sich jedoch der Arbeitsaufwand seit dem Schulleiterwechsel drastisch erhöht.
Meine Frage ist also zum einen, welche generelle Regelung in so einem Fall gilt und ob sich so eine Sonderaufgabe nach einem bestimmten Zeitraum im Tausch für ein anderes Amt wieder abgeben lässt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
A14 Arbeitszeitumfang [#177488]
Datum
28. Januar 2020 15:31
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im Jahr 2016 habe ich eine A 14 Beförderungsstelle erhalten. Dieses Sonderaufgabe hatte ich zuvor schon drei Jahre mit einer Entlastung von 1,5 Stunden ausgeübt. Für die Beförderung wurde das Arbeitsfeld komplett neu konzipiert, der Arbeitsumfang lag bei ca. 80 Stunden. Durch einen Schulleiterwechsel im letzten Jahr steht nun die Frage nach der konkreten Mehr-Arbeitszeit durch die Beförderung im Raum. Bisher hatte ich dafür weiterhin die alten Entlastungsstunden enthalten, die mir jetzt abgenommen werden sollen, da diese nicht rechtmäßig seien, so die Argumentation. Gleichzeitig hat sich jedoch der Arbeitsaufwand seit dem Schulleiterwechsel drastisch erhöht. Meine Frage ist also zum einen, welche generelle Regelung in so einem Fall gilt und ob sich so eine Sonderaufgabe nach einem bestimmten Zeitraum im Tausch für ein anderes Amt wieder abgeben lässt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 177488 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177488
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
28. Januar 2020 15:32
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitte ich um Angabe der Schule, an der Sie be…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: A14 Arbeitszeitumfang [#177488]
Datum
7. Februar 2020 16:04
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre Anfrage beantworten zu können, bitte ich um Angabe der Schule, an der Sie beschäftigt sind. Ihre Eingabe wird sodann Ihrer zuständigen personalaktenführenden Dienststelle übersandt. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitte ich um eine entsprechende Information. In diesem Fall ist eine Beantwortung Ihrer Anfrage jedoch nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen