Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr
geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes
zu:
im Jahr 2016 habe ich eine A 14 Beförderungsstelle erhalten. Dieses Sonderaufgabe hatte ich zuvor schon drei Jahre mit einer Entlastung von 1,5 Stunden ausgeübt. Für die Beförderung wurde das Arbeitsfeld komplett neu konzipiert, der Arbeitsumfang lag bei ca. 80 Stunden.
Durch einen Schulleiterwechsel im letzten Jahr steht nun die Frage nach der konkreten Mehr-Arbeitszeit durch die Beförderung im Raum. Bisher hatte ich dafür weiterhin die alten Entlastungsstunden enthalten, die mir jetzt abgenommen werden sollen, da diese nicht rechtmäßig seien, so die Argumentation.
Gleichzeitig hat sich jedoch der Arbeitsaufwand seit dem Schulleiterwechsel drastisch erhöht.
Meine Frage ist also zum einen, welche generelle Regelung in so einem Fall gilt und ob sich so eine Sonderaufgabe nach einem bestimmten Zeitraum im Tausch für ein anderes Amt wieder abgeben lässt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 177488
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