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Konsultation Endlagerbericht

Sehr geehrte Damen und Herren,

entgegen Ihrer mit dem BMUB herausgegebenen Pressemitteilung Nr. 174/16 wurde die Konsultation nicht am 11.09.2016 abgeschlossen.

Wer hat diese Entscheidung getroffen?
Wie wird die Auswertung bis zum 28.09. organisiert?
Wird sie vom BfE erarbeitet oder von einem beauftragten Dritten?
Wie sieht das Pflichtenheft für diesen Dritten aus?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2016
  • Frist
    14. Oktober 2016
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Details
Von
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Betreff
Konsultation Endlagerbericht [#17834]
Datum
12. September 2016 20:25
An
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, entgegen Ihrer mit dem BMUB herausgegebenen Pressemitteilung Nr. 174/16 wurde die Konsultation nicht am 11.09.2016 abgeschlossen. Wer hat diese Entscheidung getroffen? Wie wird die Auswertung bis zum 28.09. organisiert? Wird sie vom BfE erarbeitet oder von einem beauftragten Dritten? Wie sieht das Pflichtenheft für diesen Dritten aus?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des BfE.…
Von
Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.09.2016 - Konsultation Endlagerbericht
Datum
27. September 2016 13:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Anbei übersende ich Ihnen das Antwortschreiben des BfE. Freundliche Grüße