Standortkarte für Windkraftanlagen

An welchen Orten in Deutschland darf man eine Windkraftanlage bauen? Gibt es eine Karte auf der diese Standorte eingetragen sind?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: An welchen Orten in…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Standortkarte für Windkraftanlagen [#179941]
Datum
10. Februar 2020 17:17
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An welchen Orten in Deutschland darf man eine Windkraftanlage bauen? Gibt es eine Karte auf der diese Standorte eingetragen sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179941 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Vielen Dank! Mit freundlichen …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG WG: Standortkarte für Windkraftanlagen [#179941]
Datum
12. Februar 2020 15:40
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Nachricht. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das IFG bzw. UIG regelt den Anspruch auf Zugang zu …
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Antrag nach dem IFG/UIG/VIG WG: Standortkarte für Windkraftanlagen [#179941]
Datum
19. Februar 2020 14:53
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Das IFG bzw. UIG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Anträge nach dem IFG bzw. UIG sind mit einem – unter Umständen kostenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten, der auch die Möglichkeit gibt, Rechtsmittel einzulegen. Wir gehen davon aus, dass es sich bei Ihrem Anliegen um ein einfaches Auskunftsersuchen im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die wir ohne förmlichen Bescheid wie folgt beantworten können. „An welchen Orten in Deutschland darf man eine Windkraftanlage bauen? Gibt es eine Karte auf der diese Standorte eingetragen sind?“ Zunächst müssen wir darauf hinweisen, dass Beschäftigte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie keine Rechtsauskünfte erteilen dürfen. Die nachfolgenden Erläuterungen sind deshalb nur allgemeiner Natur und ersetzen nicht eine Rechtsberatung im Einzelfall. Eine verbindliche Auslegung der Gesetze obliegt aufgrund der staatlichen Gewaltenteilung nicht dem Ministerium, sondern allein den Gerichten. Grundsätzlich sind Windenergieanlagen im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nr. 5 Baugesetzbuch privilegiert zulässig. Durch die Ausweisung von sogenannten „Konzentrationszonen“ in einem Regional- oder einem Flächennutzungsplan kann jedoch die Zulässigkeit von Windenergieanlagen auf bestimmte Bereiche konzentriert und für andere Flächen im Außenbereich für die Windenergienutzung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus werden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens weitere Voraussetzungen geprüft, beispielsweise, inwiefern dem Bau und Betrieb einer Windenergieanlage öffentlich-rechtliche Belange entgegenstehen. Diese Prüfungen werden standortspezifisch im Einzelfall vorgenommen, weshalb keine konkrete Aussage dazu getroffen werden kann, an welchen Standorten im Einzelfall Windenergieanlagen genehmigt werden können. Die Zuständigkeit für die beschriebene räumliche Steuerung der Windenergienutzung liegt bei den Bundesländern und Kommunen. Die zuständigen Planungsbehörden stellen die Regional- bzw. Flächennutzungspläne in der Regel auch im Internet zur Verfügung oder diese können vor Ort eingesehen werden. Entsprechend können sich Interessierte an die jeweiligen Planungsbehörden wenden und sich über die möglichen Standorte für Windenergieanlagen informieren (Beispiel: Informationen über die Regionalplanung in der Region Chemnitz finden Sie beispielsweise unter https://www.pv-rc.de/cms/regionalplan.p…). Zudem weisen wir Sie nachrichtlich auf die Studie „Analyse der kurz- und mittelfristigen Verfügbarkeit von Flächen für die Windenergienutzung an Land“ im Auftrag des Umweltbundesamtes hin, in deren Anhang die im Rahmen der Studie erfassten Flächen für eine mögliche Windenergienutzung dargestellt werden (https://www.umweltbundesamt.de/sites/de…). Mit freundlichen Grüßen