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Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen

Anfrage an: Stadt Bochum

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich muss leider regelmäßig feststellen daß am östlichen Ende der Ferdinandstraße zwischen Wittener Straße 2 und Wittener Straße 56 (Flurstückskennzeichen 05110701600720, verschlüsselte Lagebezeichnung 0591100000575) zu unterschiedlichen Tageszeiten auf den fünf sich dort befindlichen ausgewiesenen Behindertenparkplätzen offensichtliche Firmenfahrzeuge abgestellt werden, ohne daß ein nötiger Behindertenparkausweis ausliegt.

Da auch kein Parkticket für die weiter westlich liegenden allgemeinen Parkflächen verwendet wird muss ich davon ausgehen daß zwischen der Stadt Bochum und diversen Firmen Vereinbarungen zur Nutzung der Flächen bestehen, anders kann ich mir das fehlende Interesse der Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes nicht erklären.

Ich beantrage daher die Zusendung der dazu vorliegenden Verträge, Vereinbarungen, Merkblätter, Anweisungen und Arbeitshilfen, sowie eine Aufstellung der dadurch im Jahr 2019 generierten Einnahmen. Etwaig vorhandene personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden.

Falls zur Bearbeitung meines Antrags ein Drittbeteiligungsverfahren notwendig wird, stimme ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte zu und bitte um kurze Mitteilung wann welche Daten an wen herausgegeben wurden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Falls nach IFG NRW §8 der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Ablehnungsgrund herangezogen werden soll verweise ich auf Satz 3, da ich der Meinung bin daß das öffentliche Interesse wesentlich höher einzustufen ist weil die Rechte von behinderten Mitmenschen untergraben werden.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands daß die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach VerwGebO IFG NRW §2 von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf IFG NRW §5 Abs. 2 und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Nach IFG NRW §5 Abs.1 Satz 5 bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Februar 2020
  • Frist
    31. März 2020
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> ich muss leider regelmä…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen [#181575]
Datum
28. Februar 2020 05:24
An
Stadt Bochum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte<Information-entfernt> ich muss leider regelmäßig feststellen daß am östlichen Ende der Ferdinandstraße zwischen Wittener Straße 2 und Wittener Straße 56 (Flurstückskennzeichen 05110701600720, verschlüsselte Lagebezeichnung 0591100000575) zu unterschiedlichen Tageszeiten auf den fünf sich dort befindlichen ausgewiesenen Behindertenparkplätzen offensichtliche Firmenfahrzeuge abgestellt werden, ohne daß ein nötiger Behindertenparkausweis ausliegt. Da auch kein Parkticket für die weiter westlich liegenden allgemeinen Parkflächen verwendet wird muss ich davon ausgehen daß zwischen der Stadt Bochum und diversen Firmen Vereinbarungen zur Nutzung der Flächen bestehen, anders kann ich mir das fehlende Interesse der Außendienstmitarbeitenden des Ordnungsdienstes nicht erklären. Ich beantrage daher die Zusendung der dazu vorliegenden Verträge, Vereinbarungen, Merkblätter, Anweisungen und Arbeitshilfen, sowie eine Aufstellung der dadurch im Jahr 2019 generierten Einnahmen. Etwaig vorhandene personenbezogene Daten können selbstverständlich geschwärzt werden. Falls zur Bearbeitung meines Antrags ein Drittbeteiligungsverfahren notwendig wird, stimme ich der Weitergabe meiner Daten an Dritte zu und bitte um kurze Mitteilung wann welche Daten an wen herausgegeben wurden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Falls nach IFG NRW §8 der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen als Ablehnungsgrund herangezogen werden soll verweise ich auf Satz 3, da ich der Meinung bin daß das öffentliche Interesse wesentlich höher einzustufen ist weil die Rechte von behinderten Mitmenschen untergraben werden. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands daß die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach VerwGebO IFG NRW §2 von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf IFG NRW §5 Abs. 2 und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach IFG NRW §5 Abs.1 Satz 5 bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181575 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181575 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkp…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen [#181575]
Datum
31. März 2020 06:49
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen“ vom 28.02.2020 (#181575) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
Stadt Bochum
Sehr geehrte<Information-entfernt> gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hat jede natürliche …
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen [#181575]
Datum
1. April 2020 12:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> gemäß § 4 Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) hat jede natürliche Person nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den in § 2 genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Bei der von Ihnen beschriebenen Fläche handelt es sich um ausgewiesene öffentliche Behindertenparkplatze. Verträge oder Vereinbarungen mit Dritten über die Nutzung dieser Fläche beziehungsweise Merkblätter, Anweisungen oder Arbeitshilfen, die sich auf die von Ihnen benannten Fläche beziehen, liegen nicht vor. Die von Ihnen gewünschten Informationen sind nicht vorhanden, insofern kann ich Ihrem Antrag auf Informationszugang nicht entsprechen. Ich habe Ihre Anfrage - Ihr Einverständnis vorausgesetzt - an die verantwortliche Stelle zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs mit der Bitte um Kenntnis und gegebenenfalls weitere Veranlassung weitergeleitet. Wunschgemäß beantworte ich Ihre Anfrage per Mail. Hinweis: Gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW haben Sie das Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (LDI NRW, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf, Tel.: 0211/38424-0, Fax: 0211/38424-10, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>, www.ldi.nrw.de) Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bedanke mich für die Auskunft. Die Weitergabe meiner Anfrage inklusi…
An Stadt Bochum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen [#181575]
Datum
1. April 2020 14:53
An
Stadt Bochum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bedanke mich für die Auskunft. Die Weitergabe meiner Anfrage inklusive der Kontaktdaten an eine interne verantwortliche Stelle zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs ist selbstverständlich gewünscht; falls externe Dienstleister beauftragt werden sollten bitte ich allerdings um Datensparsamkeit. Streßfreie Schicht, schönen Feierabend nachher, und bleiben Sie gesund! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 181575 [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Stadt Bochum
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückantwort. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte…
Von
Stadt Bochum
Betreff
Antw: [Verdaechtige EMail] AW: Antw: Firmenfahrzeuge auf Behindertenparkplätzen [#181575]
Datum
3. April 2020 07:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Rückantwort. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter, sofern das nach IFG NRW nicht verfahrensrechtlich erforderlich ist. Intern erhalten die Bereiche Kenntnis, die sachlich/fachlich in die Bearbeitung einbezogen sind bzw. die den Antrag in eigener Zuständigkeit bearbeiten. Zur Erhebung Ihrer Daten bei der Bearbeitung von Anfragen nach dem IFG NRW halten wir für Sie Informationen gemäß Artikel 13 DSGVO zur Verfügung. Sie finden die Informationen auf der Homepage der Stadt Bochum, Suchbegriff "Informationsfreiheitsgesetz", dort unter der Rubrik "Was wird vorausgesetzt, was ist zu beachten?" - Hinweise zum Datenschutz. Ich hatte in meiner Antwort versäumt, Sie darauf hinzuweisen. Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund! C. [geschwärzt] Stadt Bochum Datenschutzbeauftragte, Compliance Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] >>> "[geschwärzt] [#[geschwärzt]]" [geschwärzt]> [geschwärzt] >> ( [geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]; [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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