Widerspruch gemäß §70 VwGO - Langer Bruchweg / Weingartner Moor
Widerspruch gemäß §70 VwGO
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die Beschilderung am Ausgang der Straße Langer Bruchweg, von Weingarten kommend der Zugang zum Weingartner Moor, lege ich Widerspruch ein.
Das Schild erlaubt den Verkehr nur für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr, jedoch nicht für Fahrräder. Es ist nicht erkennbar, warum hier Fahrräder von dieser wichtigen Verbindung in das Weingartner Moor ausgeschlossen werden. Zumal auf der anderen Seite es Karlsruhe erlaubt
Mit freundlichen Grüßen
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Anfrage erfolgreich
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Datum1. März 2020
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31. März 2020
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