Coronavirus 2020 - Ansteckung Folgen

Anfrage an: Robert Koch-Institut

vielen Dank für Ihre bisherigen Bemühungen die Ausbreitung zu stoppen.

Gern möchte ich zum Thema nachfragen, wenn sich lt. Aussage des Virologen, Christian Drosten, ca. 60 -70 % der Menschen daran anstecken werden, wie ist das zu verstehen, wenn es heißt, dies kann auch bis zu 2 Jahre dauern.
Wenn ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankung, auf Grund der neuen Erkenntnisse, ein höheres Risiko haben, daran ernsthafter zu erkranken und auch zu sterben, bedeutet das, bis zu ca. 2 Jahren Absperrungen, Quarantäne und Sonstiges zum Schutz für die Menschen durchzuführen? Und wer erkrankt und dann stirbt, hat eben P... gehabt?
Oder könnte das Virus im laufde dieser Zeit seine Kraft verlieren? Ein Impfung kommt, wenn vorhanden, ja auch nicht für jeden Menschen in Frage.
Es wäre schön, wenn Herr Drosten, dies einmal etwas genauer beschreiben könnte.

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüße

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. März 2020
  • Frist
    4. April 2020
  • Ein:e Follower:in
Birgit Hübner
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: vielen Dank…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Birgit Hübner
Betreff
Coronavirus 2020 - Ansteckung Folgen [#181761]
Datum
2. März 2020 17:41
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vielen Dank für Ihre bisherigen Bemühungen die Ausbreitung zu stoppen. Gern möchte ich zum Thema nachfragen, wenn sich lt. Aussage des Virologen, Christian Drosten, ca. 60 -70 % der Menschen daran anstecken werden, wie ist das zu verstehen, wenn es heißt, dies kann auch bis zu 2 Jahre dauern. Wenn ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankung, auf Grund der neuen Erkenntnisse, ein höheres Risiko haben, daran ernsthafter zu erkranken und auch zu sterben, bedeutet das, bis zu ca. 2 Jahren Absperrungen, Quarantäne und Sonstiges zum Schutz für die Menschen durchzuführen? Und wer erkrankt und dann stirbt, hat eben P... gehabt? Oder könnte das Virus im laufde dieser Zeit seine Kraft verlieren? Ein Impfung kommt, wenn vorhanden, ja auch nicht für jeden Menschen in Frage. Es wäre schön, wenn Herr Drosten, dies einmal etwas genauer beschreiben könnte. Vielen Dank für Ihre Antwort. Freundliche Grüße
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Birgit Hübner Anfragenr: 181761 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181761 Postanschrift Birgit Hübner << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Birgit Hübner
Robert Koch-Institut
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. März 2020 17:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrte Frau Hübner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöf…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Coronavirus 2020 - Ansteckung Folgen [#181761]
Datum
27. März 2020 13:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hübner, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist für Fragen aus der Fachöffentlichkeit zuständig. Wegen eines erhöhten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 können derzeit keine Bürgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazitätsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. Ärzte können sich auch an die Kassenärztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und schätzt das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen für Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen für Bürger stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verfügung (https://www.infektionsschutz.de/coronav…). Das FAQ-Tool bietet die Möglichkeit, gezielt nach Antworten auf häufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediath…. Für die Durchführung der empfohlenen Maßnahmen sind die Landesbehörden und Gesundheitsämter vor Ort zuständig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines für Bürger: - das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabhängige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbehörden der Bundesländer telefonische Beratung an. Vielen Dank für Ihr Verständnis und freundliche Grüße