Veröffentlichung von Daten des Mängelmelders (2020)
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Fürth
Sehr geehrte Damen und Herren,
Anknüpfend ein meine Anfrage vom 25.03.2019 möchte ich Sie erneut bitte mit folgende Daten zuzusenden:
Alle Einträge über Mängelmeldungen aus der Fürth App min. seit dem 01. Mai 2019.
Hiervon sind im besonderen interessant:
* Datum und Uhrzeit des Eingangs der Meldung
* Mängel-Nr.
* Mängelart (Typ)
* Geo-Koordinaten der Meldung mit einer Genauigkeit von min. 100 Mikrograd (4 Dezimalstellen)
* Datum und Uhrzeit der Behebung
Nicht zu veröffentlichen sind eMail-Adressen sowie andere personenbezogene Daten!
Die Daten sind in maschinenlesbarer Form (z.B. CSV) zu veröffentlichen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie sich am Format der letzten Übermittlung orientieren könnenden, da damit der Import der Daten einfacher ist.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Fürth (Informationsfreiheitssatzung Fürth).
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. März 2020
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8. April 2020
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