Neuregelung für Abgabepreise in der Apotheke

Anfrage an: GKV-Spitzenverband

Nach § 129 Absatz 5d Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 29.02.2020, die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für Leistungen nach § 31 Absatz 6 SGB V die Apothekenzuschläge für die Abgabe als Stoff und für Zubereitungen aus Stoffen gemäß der auf Grund des § 78 Arzneimittelgesetz erlassenen Arzneimittelpreisverordnung nu zu regeln. Die Vereinbarung war gemäß Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/17175 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. § 129 Absatz 5d Satz 2 SGB V bis zum 29. Februar 2020 zu treffen.

Wie lauten die Ergebnisse - wie ist der Stand der Dinge.
Ich bitte um Veröffentlichung der Protokolle der vergangenen Beratungen mit Hinweis auf die E-Goverment Richtlinie der Eu als PDF über die Platform Frag den Staat

Ich bitte um eine rasche Beantwortung

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. März 2020
  • Frist
    15. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach § 129 Absatz 5…
An GKV-Spitzenverband Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Neuregelung für Abgabepreise in der Apotheke [#182402]
Datum
11. März 2020 12:37
An
GKV-Spitzenverband
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach § 129 Absatz 5d Satz 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) hat der Gesetzgeber verpflichtet bis zum 29.02.2020, die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete maßgebliche Spitzenorganisation der Apotheker und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen für Leistungen nach § 31 Absatz 6 SGB V die Apothekenzuschläge für die Abgabe als Stoff und für Zubereitungen aus Stoffen gemäß der auf Grund des § 78 Arzneimittelgesetz erlassenen Arzneimittelpreisverordnung nu zu regeln. Die Vereinbarung war gemäß Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 89 – Drucksache 19/17175 Vorabfassung - wird durch die lektorierte Version ersetzt. § 129 Absatz 5d Satz 2 SGB V bis zum 29. Februar 2020 zu treffen. Wie lauten die Ergebnisse - wie ist der Stand der Dinge. Ich bitte um Veröffentlichung der Protokolle der vergangenen Beratungen mit Hinweis auf die E-Goverment Richtlinie der Eu als PDF über die Platform Frag den Staat Ich bitte um eine rasche Beantwortung
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182402 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Neuregelung für Abgabepreise in der Apotheke“ [#182402] [#182402]
Datum
26. Mai 2020 18:38
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/182402 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil wesentliche Informationen zum Hergang wie z.B., die Protokolle bis heute nicht beantwortet wurden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 182402.pdf Anfragenr: 182402 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182402
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juni 2020 18:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
439,3 KB

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/003 II#0354 Sehr geehrteAntrag…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre bitte um Vermittlung bzgl. Ihrer Anfrage „Neuregelung für Abgabepreise in der Apotheke“ [#182402] beim GKV-Spitzenverband # 25-721/003 II#0354
Datum
20. Juli 2020 16:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/003 II#0354 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen