Gran Canaria

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Wir haben eine Pauschalreise für den 23.03.2020 nach Gran Canaria gebucht,warum geht keine offizielle Reisewahrnung raus,nachdem Urlauber von den Kanaren zurück geholt werden. Reiseveranstalter stoniert nicht solange keine wahrnung raus geht. Somit bleibt man auf seine kosten sitzen,od man hat im Urlaub Ausgangssperre. Das ist unzumutbar.Bitte doch um Antwort
Dankeschön

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Warte auf Antwort
  • Datum
    16. März 2020
  • Frist
    18. April 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir haben eine Paus…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gran Canaria [#182729]
Datum
16. März 2020 12:36
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir haben eine Pauschalreise für den 23.03.2020 nach Gran Canaria gebucht,warum geht keine offizielle Reisewahrnung raus,nachdem Urlauber von den Kanaren zurück geholt werden. Reiseveranstalter stoniert nicht solange keine wahrnung raus geht. Somit bleibt man auf seine kosten sitzen,od man hat im Urlaub Ausgangssperre. Das ist unzumutbar.Bitte doch um Antwort Dankeschön
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 182729 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182729 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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