Test auf COVID-19 im Kreis Minden-Lübbecke

Werden Verdachtsfälle von COVID-19 an das Land NRW und/oder RKI gemeldet und/oder gesondert erfasst?
Wie viele Tests wurden jeweils täglich durchgeführt (vom 01.03.-21.03.20 und natürlich auch bis zum Erstellungsdatum Ihrer Antwort, ferner geben Sie mir die täglichen Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden)?
Wurden Personen mehrfach getestet? Wie hoch ist der Anteil derjenigen an der Gesamtzahl der durchgeführten Tests?
Werden zusätzlich zu den positiv gemeldeten Tests auch die im selben Haushalt lebenden Personen als Verdachtsfälle geführt und an das Land NRW und/oder RKI gemeldet?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    21. März 2020
  • Frist
    25. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Test auf COVID-19 im Kreis Minden-Lübbecke [#183063]
Datum
21. März 2020 18:11
An
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Werden Verdachtsfälle von COVID-19 an das Land NRW und/oder RKI gemeldet und/oder gesondert erfasst? Wie viele Tests wurden jeweils täglich durchgeführt (vom 01.03.-21.03.20 und natürlich auch bis zum Erstellungsdatum Ihrer Antwort, ferner geben Sie mir die täglichen Zahlen aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Städten und Gemeinden)? Wurden Personen mehrfach getestet? Wie hoch ist der Anteil derjenigen an der Gesamtzahl der durchgeführten Tests? Werden zusätzlich zu den positiv gemeldeten Tests auch die im selben Haushalt lebenden Personen als Verdachtsfälle geführt und an das Land NRW und/oder RKI gemeldet?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183063
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Guten Tag Frau Antragsteller/in, Danke für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte können Sie aus öff…
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Test auf COVID-19 im Kreis Minden-Lübbecke [#183063]
Datum
23. März 2020 08:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Frau Antragsteller/in, Danke für Ihre Anfrage. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte können Sie aus öffentlich zugänglichen Medien (z.B. Homepage des Kreis Minden-Lübbecke) entnehmen. Es ist daher nicht geboten und erforderlich Ihnen explizite Listen oder Dateien zu erstellen. Gerade in der heutigen Zeit ist es auch zumutbar, dass Sie eigene Recherchen in den öffentlichen Portalen durchführen. Für Ihr Verständnis bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre schnelle Antwort. Die von Ihnen gemei…
An Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Test auf COVID-19 im Kreis Minden-Lübbecke [#183063]
Datum
23. März 2020 10:45
An
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrte Damen und Herren, Danke für Ihre schnelle Antwort. Die von Ihnen gemeinten Quellen sind mir bekannt. Meine Fragen bezogen sich aber auf andere Zahlen, einerseits nämlich die Gesamtzahlen der durchgeführten Tests, aber auch die Zahlen jeweils zu den einzelnen Tagen. Auf Minden-Luebbecke.de sind nur tagesaktuelle Zahlen zu finden, aber keine Historie. Beispielhaft: Der RKI-Lagebericht vom 21.03.20 weist 111 Infizierte für Minden-Lübbecke auf und diese Zahl fand sich zu keinem Zeitpunkt auf Ihrer Homepage, lediglich die Vermutung, dass es zw 18.-19.03. diese Zahl hat geben müssen. Es gibt also Lücken zwischen den Meldungen des RKI,des Landes NRW und Ihren Zahlen. Darüber hinaus frage ich hiermit auch die jeweiligen Zahlen für die Altersgruppe 0-9 Jahre, 10-19 Jahre, 20-29 Jahre, 30-39 Jahre, 40-49 Jahre, 50-59 Jahre an. Diese findet man auch nicht in den RKI-Daten,sondern nur sehr viel größere Alterskohorten. Ansonsten bitte ich Sie mir weiterhin Auskunft zu den weiteren Fragen zu geben oder die Fragen entsprechend weiterzuleiten. Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183063
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Guten Tag Frau Antragsteller/in, die nachträglich gestellten Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwort…
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
AW: Test auf COVID-19 im Kreis Minden-Lübbecke [#183063]
Datum
23. März 2020 16:53
Status
Guten Tag Frau Antragsteller/in, die nachträglich gestellten Fragen können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Sollten die erbetenen Daten tatsächlich in dem Umfang erhoben werden, wird zu gegebener Zeit über ihre Anfrage entschieden werden. Mit freundlichen Grüßen

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Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
ergänzende Anfrage vom 23.03.2020 Guten Tag Frau Antragsteller/in, eine Übermittlung der von Ihnen gewünschten Da…
Von
Gesundheitsamt Kreis Minden-Lübbecke
Betreff
ergänzende Anfrage vom 23.03.2020
Datum
15. Mai 2020 10:20
Status
Guten Tag Frau Antragsteller/in, eine Übermittlung der von Ihnen gewünschten Daten wird es von hiesiger Seite nicht geben. Ggf. sind die gewünschten Daten zu einem späteren Zeitpunkt anonymisiert vom RKI für die Öffentlichkeit zugänglich. Mit freundlichen Grüßen