Sehr
Antragsteller/in
Sie haben mit Nachricht vom 21. März 2020 (unser Az.: A-IR/11100100-IF30335) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet.
In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen:
Die Sterbefallzahlen für Deutschland für das Jahr 2019 nach Monaten.
Wann liegen Ihnen die Sterbefallzahlen für Januar/Februar/März 2020 vor?
Unter demselben Datum hatten Sie eine gleichlautende Anfrage an das Kundenmanagementsystem des Statistischen Bundesamt gerichtet, die bereits von den Fachkollegen am 23. bzw. 26.03.2020 vollumfänglich und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet wurde.
Die begehrten Informationen liegen Ihnen also bereits vor, so dass eine erneute Zuleitung im Rahmen des förmlichen IFG-Antragsverfahren entbehrlich ist.
Allerdings hat sich kurzfristig eine neue Entwicklung ergeben:
Aktuelle Zahlen, zu den bis jetzt gemeldeten Sterbefällen für das Jahr 2020, werden voraussichtlich Ende dieser Woche als Sonderauswertung veröffentlicht.
Sie werden diese dann im Bereich
https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Bevoelkerung/Sterbefaelle-Lebenserwartung/-inhalt.html finden können.
Bitte beachten Sie, dass derzeit noch kein genauer Link angegeben werden kann. Im Moment erfolgt noch die Aufbereitung der Sonderauswertung.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Schriftlich oder zur Niederschrift:
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden
2. Auf elektronischem Weg:
Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet:
<<E-Mail-Adresse>>
Wir bedanken uns für Ihr Interesse, hoffen, Ihnen weitergeholfen zu haben und verbleiben
mit freundlichen Grüßen