Fiebersenkende Maßnahmen bei Coronavirus-Erkrankten

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Warum werden während der Coronavirus-Pandemie in Kliniken ständig fiebersenkende Maßnahmen eingeleitet, obwohl doch eigentlich seit Urzeiten bekannt ist, dass Viruserkrankungen Fieber brauchen, um besser ausheilen zu können. Auch gibt es Studien darüber, dass ein mit fiebersenkenden Maßnahmen (überlebter) Infekt im Schnitt 2 Tage länger braucht, um auszuheilen. Und wieso braucht es überhaupt Studien für ein so altes medizinisches Wissen? Bitte weisen Sie unbedingt Ärzte und Kliniken an, mit Ibuprofen oder Paracetamol zurückhaltend umzugehen. In manchen Fällen wäre es sogar sinnvoll, das Fieber anzuheizen, wenn der Patient es kardiologisch verträgt. Bitte retten Sie endlich Leben, indem Sie nun die richtigem Empfehlungen herausgeben.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    31. März 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
Evelyn Perko
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werde…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Evelyn Perko
Betreff
Fiebersenkende Maßnahmen bei Coronavirus-Erkrankten [#183737]
Datum
31. März 2020 14:24
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden während der Coronavirus-Pandemie in Kliniken ständig fiebersenkende Maßnahmen eingeleitet, obwohl doch eigentlich seit Urzeiten bekannt ist, dass Viruserkrankungen Fieber brauchen, um besser ausheilen zu können. Auch gibt es Studien darüber, dass ein mit fiebersenkenden Maßnahmen (überlebter) Infekt im Schnitt 2 Tage länger braucht, um auszuheilen. Und wieso braucht es überhaupt Studien für ein so altes medizinisches Wissen? Bitte weisen Sie unbedingt Ärzte und Kliniken an, mit Ibuprofen oder Paracetamol zurückhaltend umzugehen. In manchen Fällen wäre es sogar sinnvoll, das Fieber anzuheizen, wenn der Patient es kardiologisch verträgt. Bitte retten Sie endlich Leben, indem Sie nun die richtigem Empfehlungen herausgeben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Evelyn Perko Anfragenr: 183737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183737 Postanschrift Evelyn Perko << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Evelyn Perko

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Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
31. März 2020 14:24
Status
Warte auf Antwort

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