Umgang mit Anfragen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Eine Auflistung aller Anfragen nach dem VIG mit Eingang seit 01.01.2019 bei Ihnen als zuständiger Behörde. Diese soll mindestens beinhalten:
1 Eingangsdatum,
2 Datum der Auskunftserteilung bzw.
3 Datum der Ablehnung,
4 Art der Informationsgewährung (E-Mail, postalisch, telefonisch, Akteneinsicht)
An dieser Information habe ich ein berechtigtes Interesse, weil die Stadt Regensburg meine beiden eigenen VIG-Anfragen nicht zu bearbeiten scheint. Auf meine im September 2019 gestellte Anfrage erhielt ich noch nicht einmal eine Eingangsbestätigung; auf meine Anfrage vom 2. Oktober 2019 erhielt ich dankenswerterweise eine Eingangsbestätigung, bekam aber trotz Nachfrage vom 8. Februar 2020 keine Auskunft zum Sachstand. Die (verlängerte) gesetzliche Frist des § 5 Abs. 2 VIG wurde mittlerweile um einige Monate überschritten.
Ich würde gerne besser verstehen, wie es zu einer derart langen Fristüberschreitung kommen kann, und denke, dass dabei oben beantragte Liste hilfreich sein wird.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum3. April 2020
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5. Mai 2020
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