Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG

Alfons Kleine Möllhoff - <<E-Mail-Adresse>>

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger:

- Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html
- Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf
- Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/

Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen:

- zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren,
- Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte,
- Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen)
- Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 2 Follower:innen
Alfons Kleine-Möllhoff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Alfons Kleine Möllhoff - <<E-Mail-A…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184637]
Datum
15. April 2020 14:58
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Alfons Kleine Möllhoff - <<E-Mail-Adresse>> Sehr geehrte<< Anrede >> Ich beziehe mich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.4.2020, des Expertenrats Corona NRW vom 11.4.2020 sowie der Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina vom 13.4.2020 zu den Aufgaben und Verpflichtungen der staatlichen Entscheidungsträger: - Bundesverfassungsgericht: „Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die Glaubensfreiheit einer fortlaufenden strengen Prüfung seiner Verhältnismäßigkeit anhand der jeweils aktuellen Erkenntnisse“ (auch auf andere Einschränkungen von Grundrechten grundsätzlich übertragbar) https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-024.html - Expertenrat Corona NRW: „Im Sinne der andauernden Legitimation ihres Handelns ist dabei von zentraler Bedeutung, dass die Abwägung zwischen ethisch relevanten Konflikten sichtbar, erkennbar und nachvollziehbar wird.“ https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-04-11_stellungnahme_expertenrat_corona.pdf - Ad-Hoc-Stellungnahme Leopoldina: „Die aktuellen politischen Entscheidungen zur Bewältigung der Krise müssen die Mehrdimensionalität des Problems anerkennen, die Perspektiven von unterschiedlich Betroffenen und unterschiedlich Gefährdeten berücksichtigen sowie die jeweiligen Abwägungsprozesse offenlegen und entsprechend kommunizieren.“ https://www.leopoldina.org/publikationen/detailansicht/publication/leopoldina-stellungnahmen-zur-coronavirus-pandemie-2020/ Im Hinblick auf diese Prinzipien beantrage ich die Übersendung der folgenden Unterlagen: - zur aktuellen Verordnung des Landes – Corona-Verordnung: Unterlagen über die Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Ordnungserlasses, soweit sie für die getroffenen Erwägungen und Festlegungen von Bedeutung waren, - Unterlagen zur fortlaufenden strengen Prüfung der Verhältnismäßigkeit der Eingriffe in die Grundrechte sowie der Abwägungsprozesse und Abwägungsergebnisse, auch in Bezug auf die jeweilige Einschränkung aller betroffenen Grundrechte, - Unterlagen über Arbeitsaufträge und Arbeitsergebnisse zu ungesicherten Erkenntnissen zum Zeitpunkt des Erlass der Corona-Verordnung (soweit Erkenntnisse auf Annahmen und Hypothesen beruhen, bedarf es Anstrengungen im Sinne einer strengen Prüfung, diese Erkenntnisse zu validieren - es bedarf daher eines Planes zur Evaluierung der Entscheidungsgrundlagen und fortlaufenden Kommunikation der Ergebnisse in die Öffentlichkeit als auch Anpassung der vorgenommenen Grundrechtseinschränkungen) - Unterlagen über die aktuellen Erkenntnisse und Abwägungen zur Neufassung der Verordnung über den gegenwärtig verfügten Geltungszeitraum hinaus. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184637 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, die von Ihnen erbetenen Unterlagen, die sich auf Äußerungen des Bundesverfass…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184637]
Datum
15. April 2020 18:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, die von Ihnen erbetenen Unterlagen, die sich auf Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts, des Expertenrats Corona NRW sowie zur Ad-hoc-Stellungnahme der Leopoldina beziehen, liegen hier nicht vor. Mit einer Veröffentlichung meines Namens und meiner Kontaktdaten im Internet, insbesondere auf der Internetseite "Frag den Staat" bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> unter Bezug auf Ihre Antwort von heute weise ich darauf hin, dass Sie meine …
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: [EXTERN]- Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184637]
Datum
15. April 2020 19:12
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> unter Bezug auf Ihre Antwort von heute weise ich darauf hin, dass Sie meine Anfrage wohl missverstanden haben. Von mir wurden konkret benannte Unterlagen angefordert. Die drei benannten Institutionen, Bundesverfassungsgericht, Expertenrat Corona NRW und Leopoldina habe ich lediglich benannt und zitiert, da ich deren Anforderungsprofil inhaltlich übernommen habe. Dies sollte den Hintergrund meiner Anfrage lediglich kenntlich machen. Wenn der Senat diese Prinzipien für sein handlungsleitendes Verständnis nicht akzeptiert, ist ihm dies unbenommen. Er setzt sich dann aber zumindest bei dem benannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes gegen dessen verfassungsrechtliches Verständnis der aktuellen Erfordernisse an politische Entscheidungsträger in Bezug auf von diesen verfügten Einschränkungen von Grundrechten nach dem Grundgesetz. Unabhängig davon habe ich konkret benannte Unterlagen angefordert, die auch dann zu übersenden sind, wenn ich keinerlei Begründung angebe oder eine aus Sicht des Senates unzutreffende Begründung ausführe. Auf beides kommt es aber nicht an. Ich erwarte nunmehr die umgehende Bearbeitung meines Antrages und sowohl in diesem Fall als auch bei Fortbestand Ihrer Position um einen rechtsmittelfähigen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184637 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, da habe ich Sie wohl falsch verstanden. Mir war nicht klar, welche Unterlagen…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184637]
Datum
16. April 2020 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, da habe ich Sie wohl falsch verstanden. Mir war nicht klar, welche Unterlagen Sie konkret benannt haben. Daher bitte ich, wenn möglich um Spezifikation. Im Übrigen werde ich Ihre Anfrage voraussichtlich an die fachlich zuständige Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz abgeben. In einem ersten Schritt werden wir nach Spezifikation, der von Ihnen erbetenen Unterlagen, klären müssen, in welchem Umfang dazu Vorgänge ausgewertet und überprüft werden müssen und wie hoch die dazu anzusetzenden Kosten anfallen werden. Üblicherweise werden wir Sie vorsorglich über den Gebührenrahmen informieren und eine entsprechende Vorauszahlung anfordern. Hierzu bitte ich Sie aber, sich noch ein wenig zu gedulden. Mit einer Veröffentlichung meines Namens und meiner Kontaktdaten im Internet, insbesondere auf der Internetseite "Frag den Staat" bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen

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Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> nach allgemeiner und verfassungsrechtlic…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: [EXTERN]- Corona-Verordnungen des Landes - vom Bundesverfassungsgericht geforderte strenge Prüfung der Voraussetzungen [#184637]
Datum
17. April 2020 13:59
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> sehr geehrt<< Anrede >> nach allgemeiner und verfassungsrechtlicher Rechtslage bedarf es bei einer Einschränkung von Grundrechten Informationen und Erwägungen über den rechtfertigenden Zweck als auch die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit getroffener Entscheidungen und damit verbundenen Gesetze und Verordnungen. Die Annahme, dass es solche Unterlagen nicht gibt verbietet sich schon im Hinblick auf Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes. Eine Spezifikation, welche schriftlichen Unterlagen im Sinne der vom Bundesverfassungsgericht vorgenommenen strengen Prüfung dem Hamburger Senat vorgelegen haben und vorliegen, kann ich nicht vornehmen, zumal dies auch nicht in Mitteilungen an die Öffentlichkeit offen gelegt wird. Dieser von mir zu beklagende Mangel an transparenter Kommunikation in Zeiten umfassender Grundrechtsbeschränkungen, die für sich ja eine belastbare Begründung haben mögen, ist Anlass meiner Anfrage. Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine Bringeschuld staatlicher Entscheidungsträger, nicht aber als Holschuld einzelner Bürger, die durch den Erlass von Gebührenbescheiden das Informationsrecht faktisch ins Leere laufen läßt. ... Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 184637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184637 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>