Vorträge des THW beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin

Beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin wurden Fachforen veranstaltet.

28.08.19:
Fachforum 3A - Künstliche Intelligenz: ein Instrument für den Katastrophenschutz?

Referentin unter anderem:
Annika Nitschke, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk

Mein Anliegen:

Bitte stellen Sie die Dokumente dieses Fachforums zur Verfügung.

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beim Europäischen K…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vorträge des THW beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin [#184922]
Datum
19. April 2020 21:13
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beim Europäischen Katastrophenschutzkongress vom 27.08.19 bis 28.08.19 in Berlin wurden Fachforen veranstaltet. 28.08.19: Fachforum 3A - Künstliche Intelligenz: ein Instrument für den Katastrophenschutz? Referentin unter anderem: Annika Nitschke, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Mein Anliegen: Bitte stellen Sie die Dokumente dieses Fachforums zur Verfügung. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184922 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184922 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Via
Briefpost
Betreff
Datum
12. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen