EILT: Maskenpflicht in Thüringen / Bitte um Auskunft zur Rechtsgrundlage
bezugnehmend auf die in den Medien verkündete "Maskenpflicht" in Thüringen bitte ich um Übersendung der relevanten Rechtsgrundlage, die ebenfalls laut Medien durch den Thüringer Kabinettsbeschluss vom 22.04.2020 geschaffen worden sei.
Auf Ihrer Website ist hierzu unter dem Titel "Erste Verordnung zur Änderung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung vom 22. April 2020" im Wortlaut nichts zu einer Maskenpflicht zu finden.
Die Dritte Thüringer SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung ist für mich im Internet nicht auffindbar.
Wenn jedoch eine Maskenpflicht in Thüringen in den Medien breit angekündigt wird, gehe ich davon aus, dass es hierfür auch entsprechend rechtsstaatlicher Prinzipien eine Rechtsgrundlage gibt und diese der Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht wird.
Bitte nehmen Sie hierzu kurz Stellung und machen Sie mir und allen anderen Bürgern und BürgerInnen die Rechtsgrundlage für eine Maskenpflicht in Thüringen zugänglich.
Aufgrund des in den Medien für morgen, 24. April 2020 angekündigten Inkrafttretens der Maskenpflicht, bitte ich Sie diese Anfrage mit höchster Dringlichkeit zu bearbeiten und zu beantworten.
Anfrage eingeschlafen
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Datum23. April 2020
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26. Mai 2020
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