Normalisierung der Kennzahlen in Bezug zur Testzahl

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Die Anzahl der Neuinfektionen sowie die Reproduktionszahl sind relevante Kennzahlen, die für politische Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie herangezogen werden.
Beide Kennzahlen werden durch die Anzahl der durchgeführten Tests maßgeblich beeinflusst.
Aus diesem Grund bitte ich darum, die Anzahl der Neuinfektionen sowie die Reproduktionszahl um die Anzahl der Tests zu normalisieren und entsprechend für den Zeitraum seit dem 01.03. darzustellen.
Neben der Darstellung der Ergebnisse bitte ich auch um Freigabe der Rohdaten, auf denen die Berechnungen angestellt wurden.
Desweiteren bitte ich um Auskunft darüber, ob sich die Richtlinien zur Testung (Vorgabe, wer wann wie zu testen ist) in dem o.g. Zeitraum geändert haben oder ob diese gleichgeblieben sind.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
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Dr. Julian Bergmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dr. Julian Bergmann
Betreff
Normalisierung der Kennzahlen in Bezug zur Testzahl [#185500]
Datum
28. April 2020 08:45
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Neuinfektionen sowie die Reproduktionszahl sind relevante Kennzahlen, die für politische Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie herangezogen werden. Beide Kennzahlen werden durch die Anzahl der durchgeführten Tests maßgeblich beeinflusst. Aus diesem Grund bitte ich darum, die Anzahl der Neuinfektionen sowie die Reproduktionszahl um die Anzahl der Tests zu normalisieren und entsprechend für den Zeitraum seit dem 01.03. darzustellen. Neben der Darstellung der Ergebnisse bitte ich auch um Freigabe der Rohdaten, auf denen die Berechnungen angestellt wurden. Desweiteren bitte ich um Auskunft darüber, ob sich die Richtlinien zur Testung (Vorgabe, wer wann wie zu testen ist) in dem o.g. Zeitraum geändert haben oder ob diese gleichgeblieben sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Julian Bergmann Anfragenr: 185500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185500 Postanschrift Dr. Julian Bergmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Julian Bergmann
Robert Koch-Institut
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Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Betreff versteckt
Datum
28. April 2020 08:45
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 28.04.2020 Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang te…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.04.2020
Datum
24. Juni 2020 15:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Dame/sehr geehrter Herr, zu Ihrem o. g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnern und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, dass Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden kann bzw. konnte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28.04.2020 [#185500] Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann, zu Ih…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 28.04.2020 [#185500]
Datum
26. November 2020 10:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann, zu Ihrem o.g. Antrag auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Ihre Bitte, die Anzahl der Neuinfektionen sowie die Reproduktionszahl um die Anzahl der Tests zu normalisieren und entsprechend für den Zeitraum seit dem 01.03. darzustellen, ist nicht von einem Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) umfasst. Der Anspruch besteht lediglich hinsichtlich beim Robert Koch-Institut bereits vorhandener amtlicher Informationen. Bezüglich der Rohdaten, verweise ich auf das Dashboard des Robert Koch-Instituts (https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4) sowie auf die täglichen Situationsberichte des Robert Koch-Instituts (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html), welche seit dem 04.03.2020 täglich veröffentlicht werden. Hinsichtlich der Richtlinien zur Testung verweise ich auf https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Testkriterien_Herbst_Winter.html sowie https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Teststrategie/Nat-Teststrat.html. Mit freundlichen Grüßen