Rückholung meines Sohnes aus der Schweiz

Anfrage an: Gesundheitsamt Köln

Am Samstag muss mein Sohn aus der Schweiz ausreisen, nach einem 4 monatigem Praktikum. Wenn ich Ihn in Lörrach (D) abhole, muss ich für die Fahrt von Köln nach Lörrach eine Genehmigung haben? Und wenn ja, wo bekomme ich die her?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
Michael Boden
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Gesundheitsamt Köln Details
Von
Michael Boden
Betreff
Rückholung meines Sohnes aus der Schweiz [#185508]
Datum
28. April 2020 09:29
An
Gesundheitsamt Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Samstag muss mein Sohn aus der Schweiz ausreisen, nach einem 4 monatigem Praktikum. Wenn ich Ihn in Lörrach (D) abhole, muss ich für die Fahrt von Köln nach Lörrach eine Genehmigung haben? Und wenn ja, wo bekomme ich die her?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Boden Anfragenr: 185508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185508 Postanschrift Michael Boden << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Boden

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Gesundheitsamt Köln
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: 53-Infektionshotline Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 16:54 An: 53 Posts…
Von
Gesundheitsamt Köln
Betreff
WG: Rückholung meines Sohnes aus der Schweiz [#185508]
Datum
29. April 2020 08:03
Status
Anfrage abgeschlossen
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: 53-Infektionshotline Gesendet: Dienstag, 28. April 2020 16:54 An: 53 Poststelle Gesundheitsamt <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Rückholung meines Sohnes aus der Schweiz [#185508] Sehr geehrter Herr Boden, Für die Fahrt nach Lörrach brauchen Sie keine Genehmigung. Ihr Sohn muss sich als Reiserückkehrer unverzüglich nach Rückkehr in Quarantäne begeben und sich beim Gesundheitsamt melden unter der Nummer 0221-22133540. Mit freundlichen Grüssen