Niederschrift der letzten Verkehrsschauen - Radwegquerung über die Alemannenstraße
Antrag nach BayDSG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich benutze auf dem Weg von Neu-Ulm nach Senden mit dem Fahrrad regelmäßig den unmittelbar westlich der Staatsstraße 2031 verlaufenden Radweg. Dieser quert (leicht verschwenkt) die Alemannenstraße. Diese Stelle ist schlecht einsehbar, insbesondere aufgrund der Kurve und der Unterführung der Alemannenstraße unter der St 2031.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu §45, Randnummer 57 ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet alle zwei Jahre bzw. jährlich eine umfangreiche Verkehrsschau durchzuführen:
„Alle zwei Jahre haben die Straßenverkehrsbehörden zu diesem Zweck eine umfassende Verkehrsschau vorzunehmen, auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung und überall dort, wo nicht selten Unfälle vorkommen, alljährlich, erforderlichenfalls auch bei Nacht. An den Verkehrsschauen haben sich die Polizei und die Straßenbaubehörden zu beteiligen; auch die Träger der Straßenbaulast, die öffentlichen Verkehrsunternehmen und ortsfremde Sachkundige aus Kreisen der Verkehrsteilnehmer sind dazu einzuladen. Bei der Prüfung der Sicherung von Bahnübergängen sind die Bahnunternehmen, für andere Schienenbahnen gegebenenfalls die für die technische Bahnaufsicht zuständigen Behörden hinzuzuziehen. Über die Durchführung der Verkehrsschau ist eine Niederschrift zu fertigen.“
Ich bitte Sie, mir Kopien der Niederschriften der letzten beiden Verkehrschauen zur o.g. Örtlichkeit (bzw. Auszüge, soweit sie diese Örtlichkeit betreffen) zukommen zu lassen, und zwar möglichst in elektronischer Form per E-Mail.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG). Mein berechtigtes Interesse im Sinne dieser Vorschrift ergibt sich daraus, dass ich regelmäßig als Radfahrer durch die schlechte Einsehbarkeit dieser Stelle gefährdet bin und daher auf politischem und/oder rechtlichem Weg Verbesserungen erreichen möchte. Daher möchte ich wissen, wie die zuständigen Stellen die Situation bisher eingeschätzt haben.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum30. April 2020
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3. Juni 2020
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