Nicht zulässige Einmischung Ihrer StA zu meinem permanenten Nachteil in einem Zivilverfahren und weiteren - Verletzung von Grundrechten

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
z.Hd. Herrn Ltd. Oberstaatsanwalt Horst Bien

Sehr geehrter Herr Bien,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Im Jahr 2014 hat mindestens ein Staatsanwalt Ihrer Behörde in einem zivilrechtlichen Verfahren (Mietsache vom Bruch ./. Jörg Neuhaus) vor dem AG Oberhausen, das ihn eigentlich überhaupt nichts anging und von dem er nur per Zufall erfahren hatte, massiv zu meinem Nachteil die Richterin Dr. Onstein beeinflusst. U.a. durch deren Verweigerung der Anhörung von für mich sprechenden Zeugen. Der Vorgang ist in Ihrem Haus, wohl auch bei Ihnen persönlich, sowie beim AG OB schon seit langem bekannt. Man hat sich aber nie mir gegenüber oder überhaupt offiziell dazu geäußert, es also weder zugegeben noch bestritten! Um diesen Peinlichkeiten, die ich immer wieder auf´s Tablett gebracht habe, zu entgehen, haben sowohl der ehemalige Amtsgerichtsdirektor BUSCH wie auch die beteiligte Richterin Dr. ONSTEIN nach meinen deswegen veröffentlichten Rücktritts-forderungen die Konsequenzen gezogen: Busch ist an das AG DU, Onstein an das AG Berlin Charlottenburg „emigriert“.
Meine Strafanzeigen an Ihre Staatsanwaltschaft - ohne irgendein Resultat - liefen unter dem AZ 167 Js 171/15 bei Ihnen, beim AG OB unter 39 C 636/14. Und in der Beschwerdeinstanz beim LG DU, die natürlich auch wieder zu meinem Nachteil war, unter 11 T 2018. Übrigens bin ich immer noch erstaunt, dass eine Person, wohl aus Ihrer Behörde, die ich nicht kenne, der ich aber sehr dankbar bin, darüber die Informationen an mich anonym geleitet hatte. Seitdem hat es durch Ihre Behörde stets eine Verweigerung von Ermittlungen und damit eine Verletzung meiner Grundrechte als Anzeigenerstatter wegen diverser anderer Straftaten-Verdachte Dritter gegeben, zuletzt noch gegen die Anwaltskanzlei Bruckmann, Germer & Co. in Dinslaken. Wahrscheinlich wollten Sie mich damit disziplinieren - hat aber wohl nicht funktioniert.

Ich fordere Sie zur kurzfristigen vollständigen Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern bei Ihnen als auch mit den beteiligten Gerichten, den beteiligten Personen sowie mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als Beschwerdeinstanz auf.
Ich kündige Ihnen eine Aufarbeitung auch sämtlicher anderer Vorgänge aus der Vergangenheit an – und es sind einige – und erwarte Ihre konstruktive Mitarbeit dabei.
Es geht ebenfalls ein Antrag an das Justizministerium in Düsseldorf, das seinerzeit auch informiert wurde – ohne Konsequenzen. Auch dort wird man sich erklären müssen.
Für den Fall, dass Sie sich wieder, auch nur teilweise, verweigern, wird entsprechend der Rechtslage gehandelt.

Diese E-Mail geht Ihnen heute auch noch einmal als Telefax zu, um den gesetzlichen Ansprüchen einer Korrespondenz mit Justizorganen zu genügen. Insofern wird die in der E-Mail hier weiter unten genannte Bitte um Erledigung in elektronischer Form dahingehend ergänzt, dies postalisch vorzunehmen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. Mai 2020
  • Frist
    13. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
Udo vom Bruch
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG z.Hd. Herrn Ltd. Oberstaatsanwalt Horst Bien Sehr …
An Staatsanwaltschaft Duisburg Details
Von
Udo vom Bruch
Betreff
Nicht zulässige Einmischung Ihrer StA zu meinem permanenten Nachteil in einem Zivilverfahren und weiteren - Verletzung von Grundrechten [#186315]
Datum
10. Mai 2020 13:10
An
Staatsanwaltschaft Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG z.Hd. Herrn Ltd. Oberstaatsanwalt Horst Bien Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Im Jahr 2014 hat mindestens ein Staatsanwalt Ihrer Behörde in einem zivilrechtlichen Verfahren (Mietsache vom Bruch ./. Jörg Neuhaus) vor dem AG Oberhausen, das ihn eigentlich überhaupt nichts anging und von dem er nur per Zufall erfahren hatte, massiv zu meinem Nachteil die Richterin Dr. Onstein beeinflusst. U.a. durch deren Verweigerung der Anhörung von für mich sprechenden Zeugen. Der Vorgang ist in Ihrem Haus, wohl auch bei Ihnen persönlich, sowie beim AG OB schon seit langem bekannt. Man hat sich aber nie mir gegenüber oder überhaupt offiziell dazu geäußert, es also weder zugegeben noch bestritten! Um diesen Peinlichkeiten, die ich immer wieder auf´s Tablett gebracht habe, zu entgehen, haben sowohl der ehemalige Amtsgerichtsdirektor BUSCH wie auch die beteiligte Richterin Dr. ONSTEIN nach meinen deswegen veröffentlichten Rücktritts-forderungen die Konsequenzen gezogen: Busch ist an das AG DU, Onstein an das AG Berlin Charlottenburg „emigriert“. Meine Strafanzeigen an Ihre Staatsanwaltschaft - ohne irgendein Resultat - liefen unter dem AZ 167 Js 171/15 bei Ihnen, beim AG OB unter 39 C 636/14. Und in der Beschwerdeinstanz beim LG DU, die natürlich auch wieder zu meinem Nachteil war, unter 11 T 2018. Übrigens bin ich immer noch erstaunt, dass eine Person, wohl aus Ihrer Behörde, die ich nicht kenne, der ich aber sehr dankbar bin, darüber die Informationen an mich anonym geleitet hatte. Seitdem hat es durch Ihre Behörde stets eine Verweigerung von Ermittlungen und damit eine Verletzung meiner Grundrechte als Anzeigenerstatter wegen diverser anderer Straftaten-Verdachte Dritter gegeben, zuletzt noch gegen die Anwaltskanzlei Bruckmann, Germer & Co. in Dinslaken. Wahrscheinlich wollten Sie mich damit disziplinieren - hat aber wohl nicht funktioniert. Ich fordere Sie zur kurzfristigen vollständigen Herausgabe von Kopien sämtlicher Dokumente – Schriftverkehr, elektronischer Post, Telefonnotizen sowohl intern bei Ihnen als auch mit den beteiligten Gerichten, den beteiligten Personen sowie mit der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf als Beschwerdeinstanz auf. Ich kündige Ihnen eine Aufarbeitung auch sämtlicher anderer Vorgänge aus der Vergangenheit an – und es sind einige – und erwarte Ihre konstruktive Mitarbeit dabei. Es geht ebenfalls ein Antrag an das Justizministerium in Düsseldorf, das seinerzeit auch informiert wurde – ohne Konsequenzen. Auch dort wird man sich erklären müssen. Für den Fall, dass Sie sich wieder, auch nur teilweise, verweigern, wird entsprechend der Rechtslage gehandelt. Diese E-Mail geht Ihnen heute auch noch einmal als Telefax zu, um den gesetzlichen Ansprüchen einer Korrespondenz mit Justizorganen zu genügen. Insofern wird die in der E-Mail hier weiter unten genannte Bitte um Erledigung in elektronischer Form dahingehend ergänzt, dies postalisch vorzunehmen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Udo vom Bruch Anfragenr: 186315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186315 Postanschrift Udo vom Bruch << Adresse entfernt >>

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Ihre übersandte Email Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) An…
Von
Staatsanwaltschaft Duisburg
Betreff
Ihre übersandte Email
Datum
10. Mai 2020 13:10
Status
Warte auf Antwort
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