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Ehrenamtliche Richter*innen und Laienrichter*innen

- Wie viele Menschen sind in Hamburg als ehrenamtliche Richter*innen tätig?
Eine Tabelle wäre fein mit folgenden Informationen:
- Wie viele gibt es, an welchen Gerichten?
- Wann wurden die ehrenamtlichen Richter*innen zuletzt gewählt (Datum oder Zeitraum des Wahlgangs)?
- Wie viele Verhandlungen werden in Hamburg unter Beteiligung ehrenamtlichen Richter*innen geführt? Gerne pro Jahr seit 2000 oder beginn der Erhebung.
Weitere Fragen:
- Gibt es ehrenamtliche Richter*innen mit mehreren Amtszeiten?
- Wenn ja wie viele?
- Und wie viele Amtszeiten? Gerne auch Mittelwerte der vergangenen 5 Perioden? Also x% der ehrenamtlichen Richter*innen waren in der Periode 20xx-20xx in ihrer ersten, zweiten … Amtszeit.
- Gibt es Statistiken zu soziodemografischen Daten (Berufsgruppe, Alter, Geschlecht, Schulabschluss)? Wenn ja wo, wenn nein warum nicht?
- Werden die Namen der gewählten ehrenamtlichen Richter*innen veröffentlicht? Wo?
- Wer betreut die ehrenamtlichen Richter*innen? Die Behörde oder die Gerichte?
- Wie werden die Verhandlungen und Fälle zugeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ehrenamtliche Richter*innen und Laienrichter*innen [#186518]
Datum
13. Mai 2020 14:13
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Wie viele Menschen sind in Hamburg als ehrenamtliche Richter*innen tätig? Eine Tabelle wäre fein mit folgenden Informationen: - Wie viele gibt es, an welchen Gerichten? - Wann wurden die ehrenamtlichen Richter*innen zuletzt gewählt (Datum oder Zeitraum des Wahlgangs)? - Wie viele Verhandlungen werden in Hamburg unter Beteiligung ehrenamtlichen Richter*innen geführt? Gerne pro Jahr seit 2000 oder beginn der Erhebung. Weitere Fragen: - Gibt es ehrenamtliche Richter*innen mit mehreren Amtszeiten? - Wenn ja wie viele? - Und wie viele Amtszeiten? Gerne auch Mittelwerte der vergangenen 5 Perioden? Also x% der ehrenamtlichen Richter*innen waren in der Periode 20xx-20xx in ihrer ersten, zweiten … Amtszeit. - Gibt es Statistiken zu soziodemografischen Daten (Berufsgruppe, Alter, Geschlecht, Schulabschluss)? Wenn ja wo, wenn nein warum nicht? - Werden die Namen der gewählten ehrenamtlichen Richter*innen veröffentlicht? Wo? - Wer betreut die ehrenamtlichen Richter*innen? Die Behörde oder die Gerichte? - Wie werden die Verhandlungen und Fälle zugeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186518 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Die darin enthaltene Bitte um Über…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN]-Ehrenamtliche Richter*innen und Laienrichter*innen [#186518]
Datum
14. Mai 2020 18:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage. Die darin enthaltene Bitte um Übersendung der gewünschten Informationen wird nunmehr auf der Grundlage des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) und dem Gebührengesetz (GebG) i.V.m. der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTGGebO) geprüft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Gebührenordnung war mir neu. Mit dieser verliert…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Ehrenamtliche Richter*innen und Laienrichter*innen [#186518]
Datum
14. Mai 2020 21:16
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Gebührenordnung war mir neu. Mit dieser verliert die Anfrage und das Transparenzgesetz natürlich für meine Nutzung den Sinn. Insbesondere für die Arbeit werden wir auf andere Quellen zurückgreifen oder eben schätzen und weglassen. Bitte betrachten Sie die Anfrage als nichtig, ich würde mich freuen, wenn Sie sofort mit allem aufhören und werde in Zukunft nach offenen Quellen für Daten suchen. Auch wenn ich mich dann wohl nicht mehr mit Hamburg als Region beschäftigen werde. Schade aber ich zahle kein Geld für Studienprojekte. Das ist es nicht wert. Bitte schicken Sie mir falls "Auslagen" entstanden sind eine Rechnung (per Mail reicht). Das im 21 Jahrhundert noch Kopien gemacht werden ist und Daten in nicht maschinenlesbaren Formaten kommen soll, war zu erwarten, frustriert dann doch. Ich bitte meine Leichtsinnigkeit zu entschuldigen und wünsche ein schönes Leben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 186518 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186518
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage betrachten wir nunmehr als nichtig, bishe…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Ehrenamtliche Richter*innen und Laienrichter*innen [#186518]
Datum
22. Mai 2020 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage betrachten wir nunmehr als nichtig, bisher sind keine Kosten für Sie entstanden. Gerne beantworte ich Ihnen kurz Ihre Fragen, die für mich ohne weiteren Prüfungsaufwand verbunden sind. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen direkt hinter Ihren Fragen. - Wie viele Menschen sind in Hamburg als ehrenamtliche Richter*innen tätig? - Bitte beachten Sie die beigefügte Tabelle, die auf Abfrage vom BfJ (Bundesamt für Justiz) die Anzahl der Hamburger ehrenamtlichen Richter zum Stichtag 31.12.2019 bzgl. der Entwicklung der Geschlechterparität darlegt. Die anderen Landesjustizverwaltungen wurden ebenfalls befragt und die Ergebnisse, können Sie ggf. beim BfJ erfragen bzw. werden sie ggf. bald auf der dortigen Internetseite veröffentlicht. Eine Tabelle wäre fein mit folgenden Informationen: - Wie viele gibt es, an welchen Gerichten? - siehe anliegende Tabelle - Wann wurden die ehrenamtlichen Richter*innen zuletzt gewählt (Datum oder Zeitraum des Wahlgangs)? - die Schöffen, die mit Abstand die größte Anzahl der ehrenamtlichen Richter darstellen, wurde zuletzt Ende 2018 für die fünfjährige Amtsperiode von 2019 - 2023 gewählt, dieser Zeitraum der Wahl und die gleiche Amtsperiode gilt auch für die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten, für alle anderen ehrenamtlichen Richter müsste ich weitergehende Prüfungsaufwand betreiben auch unter Einbeziehung der Gerichte, da auch viele individuelle Ernennungen und mit eigener Amtszeit durchgeführt werden - Wie viele Verhandlungen werden in Hamburg unter Beteiligung ehrenamtlichen Richter*innen geführt? Gerne pro Jahr seit 2000 oder beginn der Erhebung. - für diese Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre; ich gehe davon aus, dass auch die Gerichte diese Zahlen nicht erheben und daher wiederum zeitaufwändige Ermittlungen anstellen müssten Weitere Fragen: - Gibt es ehrenamtliche Richter*innen mit mehreren Amtszeiten? - grundsätzlich ist dies kein seltenes Phänomen; wegen genauer Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre - Wenn ja wie viele? - für diese Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre - Und wie viele Amtszeiten? Gerne auch Mittelwerte der vergangenen 5 Perioden? Also x% der ehrenamtlichen Richter*innen waren in der Periode 20xx-20xx in ihrer ersten, zweiten ... Amtszeit. - für diese Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre; auch hier gilt, dass dies wiederum bei den Gerichten einen erhöhten Prüfaufwand auslöst - Gibt es Statistiken zu soziodemografischen Daten (Berufsgruppe, Alter, Geschlecht, Schulabschluss)? Wenn ja wo, wenn nein warum nicht? - meines Wissens haben nur die jeweiligen Gerichte solche Daten vorliegen je nachdem welche Daten als Voraussetzungen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter notwendig sind - Werden die Namen der gewählten ehrenamtlichen Richter*innen veröffentlicht? Wo? - meines Wissens werden die Namen der ehrenamtlichen Richter nicht veröffentlicht, in den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte sind sie lediglich in den gerichtsinternen Anlagen dieser Geschäftsverteilungspläne niedergeschrieben; auf den unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ergangenen Entscheidungen werden die Namen selbstverständlich angegeben - Wer betreut die ehrenamtlichen Richter*innen? Die Behörde oder die Gerichte? - die Betreuung der der ehrenamtlichen Richter erfolgt durch die jeweiligen Gerichte - Wie werden die Verhandlungen und Fälle zugeteilt? - welche Richterinnen und Richter für welches Gerichtsverfahren zuständig sind, ergibt sich abstrakt aus den Geschäftsverteilungsplänen des jeweiligen Gerichts, der wiederum vom jeweiligen Präsidium auf 1-Jahres-Basis beschlossen wird. Ich hoffe Ihnen damit zumindest etwas geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Studienprojekt. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte auf Ihre Anfrage vom 13.05.2020 zurück kommen und bitte, die verzögerte A…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Ehrenamtliche Richter*innen und Laienrichter*innen
Datum
29. Juni 2020 21:06
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte auf Ihre Anfrage vom 13.05.2020 zurück kommen und bitte, die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Am 01.12.19 waren insgesamt 1.600 ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Bestand. Diese verteilten sich wie folgt: Arbeitsgericht: 647, Landesarbeitsgericht: 210, Sozialgericht: 597, Landessozialgericht: 146. Eine Statistik wird jeweils zum Jahresende erstellt. Die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden vierteljährlich durch die Justizbehörde ernannt zum 01.02., 01.04., 01.07. und 01.10. Aktuell werden sie gerade zum 01.07. ernannt. Jede Verhandlung wird unter Beteiligung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (bzw. Schöffen) geführt. Es gibt ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die zugleich in beiden Gerichtsbarkeiten ein Ehrenamt ausüben. Über deren Zahl und zu soziodemographischen Daten gibt es keine Statistik. Die Namen der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter werden nicht veröffentlicht. Ansprechpartner für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter sind sowohl die Justizbehörde als auch die Gerichte. Die Zuteilung der Fälle erfolgt bei Gericht. Diese Antwort kann ich Ihnen elektronisch und kostenfrei erteilen. Für weitere Auskünfte muss ich ggf. eine Gebühr erheben. Daher hoffe ich, dass ich Ihnen auf diese Weise behilflich sein konnte. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.