Sehr geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Anfrage betrachten wir nunmehr als nichtig, bisher sind keine Kosten für Sie entstanden. Gerne beantworte ich Ihnen kurz Ihre Fragen, die für mich ohne weiteren Prüfungsaufwand verbunden sind. Bitte beachten Sie dazu die Anmerkungen direkt hinter Ihren Fragen.
- Wie viele Menschen sind in Hamburg als ehrenamtliche Richter*innen tätig? - Bitte beachten Sie die beigefügte Tabelle, die auf Abfrage vom BfJ (Bundesamt für Justiz) die Anzahl der Hamburger ehrenamtlichen Richter zum Stichtag 31.12.2019 bzgl. der Entwicklung der Geschlechterparität darlegt. Die anderen Landesjustizverwaltungen wurden ebenfalls befragt und die Ergebnisse, können Sie ggf. beim BfJ erfragen bzw. werden sie ggf. bald auf der dortigen Internetseite veröffentlicht.
Eine Tabelle wäre fein mit folgenden Informationen:
- Wie viele gibt es, an welchen Gerichten? - siehe anliegende Tabelle
- Wann wurden die ehrenamtlichen Richter*innen zuletzt gewählt (Datum oder Zeitraum des Wahlgangs)? - die Schöffen, die mit Abstand die größte Anzahl der ehrenamtlichen Richter darstellen, wurde zuletzt Ende 2018 für die fünfjährige Amtsperiode von 2019 - 2023 gewählt, dieser Zeitraum der Wahl und die gleiche Amtsperiode gilt auch für die ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten, für alle anderen ehrenamtlichen Richter müsste ich weitergehende Prüfungsaufwand betreiben auch unter Einbeziehung der Gerichte, da auch viele individuelle Ernennungen und mit eigener Amtszeit durchgeführt werden
- Wie viele Verhandlungen werden in Hamburg unter Beteiligung ehrenamtlichen Richter*innen geführt? Gerne pro Jahr seit 2000 oder beginn der Erhebung. - für diese Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre; ich gehe davon aus, dass auch die Gerichte diese Zahlen nicht erheben und daher wiederum zeitaufwändige Ermittlungen anstellen müssten
Weitere Fragen:
- Gibt es ehrenamtliche Richter*innen mit mehreren Amtszeiten? - grundsätzlich ist dies kein seltenes Phänomen; wegen genauer Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre
- Wenn ja wie viele? - für diese Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre
- Und wie viele Amtszeiten? Gerne auch Mittelwerte der vergangenen 5 Perioden? Also x% der ehrenamtlichen Richter*innen waren in der Periode 20xx-20xx in ihrer ersten, zweiten ... Amtszeit. - für diese Zahlen müsste ich alle Gerichte beteiligen, was mit besonderem Prüfungsaufwand verbunden wäre; auch hier gilt, dass dies wiederum bei den Gerichten einen erhöhten Prüfaufwand auslöst
- Gibt es Statistiken zu soziodemografischen Daten (Berufsgruppe, Alter, Geschlecht, Schulabschluss)? Wenn ja wo, wenn nein warum nicht? - meines Wissens haben nur die jeweiligen Gerichte solche Daten vorliegen je nachdem welche Daten als Voraussetzungen zur Wahl der ehrenamtlichen Richter notwendig sind
- Werden die Namen der gewählten ehrenamtlichen Richter*innen veröffentlicht? Wo? - meines Wissens werden die Namen der ehrenamtlichen Richter nicht veröffentlicht, in den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte sind sie lediglich in den gerichtsinternen Anlagen dieser Geschäftsverteilungspläne niedergeschrieben; auf den unter Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ergangenen Entscheidungen werden die Namen selbstverständlich angegeben
- Wer betreut die ehrenamtlichen Richter*innen? Die Behörde oder die Gerichte? - die Betreuung der der ehrenamtlichen Richter erfolgt durch die jeweiligen Gerichte
- Wie werden die Verhandlungen und Fälle zugeteilt? - welche Richterinnen und Richter für welches Gerichtsverfahren zuständig sind, ergibt sich abstrakt aus den Geschäftsverteilungsplänen des jeweiligen Gerichts, der wiederum vom jeweiligen Präsidium auf 1-Jahres-Basis beschlossen wird.
Ich hoffe Ihnen damit zumindest etwas geholfen zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg für Ihr Studienprojekt.
Mit freundlichen Grüßen