Umweltinformationsanfrage: Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren

- Aufstellung der durch das Gesundheitsamt im Wege der Kontaktverfolgung ermittelten Lebenssituationen, in denen das SARS-CoV-2-Virus übertragen wurde, möglichst nach Kategorien wie Einkauf, Familienfeier, Restaurantbesuch, ÖPNV-Benutzung, Pflegeheimaufenthalt, Krankenhausaufenthalt u.ä. sowie nach Datum bzw. Kalenderwoche aufgeschlüsselt.

Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen, da die Übertragung des Virus im Allgemeinen durch Aerosole in der Luft stattfindet (vgl. VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. Mai 2020
  • Frist
    23. Juni 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Aufstellung der …
An Stadt Leipzig - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umweltinformationsanfrage: Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren [#187063]
Datum
19. Mai 2020 21:11
An
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Aufstellung der durch das Gesundheitsamt im Wege der Kontaktverfolgung ermittelten Lebenssituationen, in denen das SARS-CoV-2-Virus übertragen wurde, möglichst nach Kategorien wie Einkauf, Familienfeier, Restaurantbesuch, ÖPNV-Benutzung, Pflegeheimaufenthalt, Krankenhausaufenthalt u.ä. sowie nach Datum bzw. Kalenderwoche aufgeschlüsselt. Es handelt sich hierbei um Umweltinformationen, da die Übertragung des Virus im Allgemeinen durch Aerosole in der Luft stattfindet (vgl. VG Hannover, 12.05.2020 - 4 B 2369/20).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187063 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187063 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Umweltinformationsanfrage – Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren Sehr [geschwärzt], wir bestätigen Ihnen den Ein…
Von
Stadt Leipzig - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Umweltinformationsanfrage – Übertragungswege der SARS-CoV-2-Viren
Datum
29. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 19.05.2020. Die Ermittlung der einzelnen positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Bürgerinnen und Bürgern erfolgt auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in Verbindung mit dem Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen. Alle per Gesetz erhobenen Daten werden durch das Gesundheitsamt unverzüglich über die oberste Landesgesundheitsbehörde an das Robert-Koch-Institut übermittelt (das entspricht der gesetzlichen Regelung im Infektionsschutzgesetz). Die von Ihnen geforderten Angaben sind darin richt enthalten. Somit können Sie die geforderten Angaben auch nicht erhalten, da unsere Tätigkeit die Einhaltung der Gesetze fordert und wir der EU-Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) unterliegen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]