Standortbescheinigung 141556 und 141203

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Für die Standorte mit den Bescheinigungs-Nummern: 141556 und 141203 eine Kopie der Standortbescheinigung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2020
  • Frist
    24. Juni 2020
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Reinhard Kowalewsky
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Sta…
An Bundesnetzagentur Details
Von
Reinhard Kowalewsky
Betreff
Standortbescheinigung 141556 und 141203 [#187173]
Datum
21. Mai 2020 13:24
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Standorte mit den Bescheinigungs-Nummern: 141556 und 141203 eine Kopie der Standortbescheinigung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Reinhard Kowalewsky Anfragenr: 187173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187173
Mit freundlichen Grüßen Reinhard Kowalewsky
Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Kowalewsky, hiermit komme ich Ihrer Bitte nach und übersende Ihnen die angeforderten Standort…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigung 141556 und 141203 [#187173]
Datum
25. Mai 2020 09:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Kowalewsky, hiermit komme ich Ihrer Bitte nach und übersende Ihnen die angeforderten Standortbescheinigungen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesnetzagentur
Sehr geehrter Herr Kowalewsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. in der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann ein…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
AW: Standortbescheinigung 141556 und 141203 [#187173]
Datum
9. Juni 2020 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kowalewsky, vielen Dank für Ihre Anfrage. in der Bundesrepublik Deutschland darf nur dann eine ortsfeste Funkanlage mit einer Strahlungsleistung von 10 Watt EIRP und mehr (z.B. Mobilfunkbasisstationen) in Betrieb genommen werden, wenn die Bundesnetzagentur im Rahmen des Standortverfahrens die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern überprüft hat (Standortbescheinigung). Die Regelungen zum Standortverfahren sowie die anzuwendenden Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt. Anbei sende ich Ihnen die gewünschten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen