Kennzeichen FFB-Q-**

Seit einiger Zeit fällt mir auf, dass das Kennzeichen FFB-Q-* überdurchschnittlich häufig vorkommt (zum einen im Vergleich zu anderem Buchstaben, als auch im Vergleich zu Kennzeichen wie M-Q-*). Nun würde mich zum einen die Statistik interessieren (zB. Wie hoch ist der Anteil an FFB-Q-* Kennzeichen an allen Brucker Kennzeichen) und zum anderen fände ich es interessant zu erfahren warum das so ist.
Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2020
  • Frist
    27. Juni 2020
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Amélie Hecht
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit eini…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
Amélie Hecht
Betreff
Kennzeichen FFB-Q-** [#187284]
Datum
24. Mai 2020 11:46
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit einiger Zeit fällt mir auf, dass das Kennzeichen FFB-Q-* überdurchschnittlich häufig vorkommt (zum einen im Vergleich zu anderem Buchstaben, als auch im Vergleich zu Kennzeichen wie M-Q-*). Nun würde mich zum einen die Statistik interessieren (zB. Wie hoch ist der Anteil an FFB-Q-* Kennzeichen an allen Brucker Kennzeichen) und zum anderen fände ich es interessant zu erfahren warum das so ist. Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Amélie Hecht Anfragenr: 187284 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187284 Postanschrift Amélie Hecht << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Amélie Hecht

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Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sehr geehrte Frau Hecht, Fahrzeughalter, die keinen besonderen Kennzeichenwunsch haben, bekommen durch uns einen …
Von
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Betreff
WG: Kennzeichen FFB-Q-** [#187284]
Datum
2. Juni 2020 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Hecht, Fahrzeughalter, die keinen besonderen Kennzeichenwunsch haben, bekommen durch uns einen beliebigen Buchstaben zugeteilt. Dieser wechselt halbjährlich in unregelmäßiger Reihenfolge. Im zweiten Halbjahr 2019 war dies der Buchstabe "Q", im ersten Halbjahr 2020 wird derzeit der Buchstabe "U" ausgegeben. Eine Statistik hierüber im Vergleich zu anderen Erkennungskombinationen wird nicht geführt. Mit freundlichen Grüßen