Möglichkeiten eine vergangene Prüfung, wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkung, rückgängig zu machen

- Möglichkeiten eine vergangene Prüfung, wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkung (chronischer Erkrankung), rückgängig zu machen mit ärztlichem Attest
-Rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung
-Rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung für schon bestandene Prüfungen
-Regelungen für Nachteilsausgleich

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Mai 2020
  • Frist
    30. Juni 2020
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Universität Paderborn Details
Von
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Betreff
Möglichkeiten eine vergangene Prüfung, wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkung, rückgängig zu machen [#187383]
Datum
25. Mai 2020 23:10
An
Universität Paderborn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Möglichkeiten eine vergangene Prüfung, wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkung (chronischer Erkrankung), rückgängig zu machen mit ärztlichem Attest -Rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung -Rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung für schon bestandene Prüfungen -Regelungen für Nachteilsausgleich
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187383 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Paderborn
[Ticket#2020052542007563] Re: Möglichkeiten eine vergan [...] Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns so bald…
Von
Universität Paderborn
Betreff
[Ticket#2020052542007563] Re: Möglichkeiten eine vergan [...]
Datum
25. Mai 2020 23:11
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir werden uns so bald wie möglich mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte achten Sie bei Rückmeldungen darauf, dass Sie den Betreff unangetastet lassen. Ihre Antwort sollte im Betreff die Worte "[Ticket#2020052542007563]" enthalten. Thank you for your inquiry. We will get in contact with you as soon as possible. Please note that when replying to any message from us, leave the subject untouched. Your reply should contain the phrase "[Ticket#2020052542007563]" in its subject. Freundliche Grüße
Universität Paderborn
Re: [Ticket#2020052542007563] Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekan…
Von
Universität Paderborn
Betreff
Re: [Ticket#2020052542007563] Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkun [...]
Datum
26. Mai 2020 08:33
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihre E-Mail hat den technischen Support der Universität Paderborn erreicht. Gerne helfen wir Ihnen bei Fragen zur Nutzung der von uns angebotenen technischen Dienste. Leider sind wir nicht in der Lage, Ihnen Auskunft zu Fragen des Studiums bzw. der Verwaltung oder fakultätsbezogenen Fragen zu geben. Für Ihre Anfrage kontaktieren Sie bitte das ServiceCenter der Universität: Fon: +49 5251 60-5040 E-Mail: [1]<<E-Mail-Adresse>> [2]http://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/service-center/ EN Dear Sir or Madam, your e-mail has reached the technical support of the University of Paderborn. We are sorry not to be able to give you information about the process of application or general information about your course of studies. Please contact the service center: Fon: +49 5251 60-5040 E-Mail: [3]<<E-Mail-Adresse>> [4]http://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/service-center/ ES Tu emilio logró el soporte de al Universidad Paderborn. Desgraciadamente no nos pueden responder a tu pregunta. Preguntas con tu problém al office international de la Universidad Paderborn. Descubres Fon: +49 5251 60-5040 E-Mail: [5]<<E-Mail-Adresse>> [6]http://www.uni-paderborn.de/zv/3-3/service-center/ Freundliche Grüße
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Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkun [...] [#1873…
An Universität Paderborn Details
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Betreff
Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkun [...] [#187383]
Datum
26. Mai 2020 21:26
An
Universität Paderborn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Möglichkeiten eine vergangene Prüfung, wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkung (chronischer Erkrankung), rückgängig zu machen mit ärztlichem Attest -Rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung -Rechtliche Grundlage für Nachteilsausgleich bei chronischer Erkrankung für schon bestandene Prüfungen -Regelungen für Nachteilsausgleich Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/187383/… ... Anfragenr: 187383 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187383
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Automatische Antwort: Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Ein…
Von
Universität Paderborn
Betreff
Automatische Antwort: Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkun [...] [#187383]
Datum
26. Mai 2020 21:26
Status
Wir bestätigen Ihnen den E-Mail Eingang. Ihr Team des Studierendensekretariats Universität Paderborn Warburger Str. 100 33098 Paderborn Tel.: +49 5251 60-5040

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Universität Paderborn
AW: Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkun [...] [#…
Von
Universität Paderborn
Betreff
AW: Möglichkeiten eine vergangene Prüfung , wegen zum Prüfungszeitpunkt noch nicht bekannter Einschränkun [...] [#187383]
Datum
3. Juni 2020 13:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in Nachteilsausgleiche sind in NRW zunächst in § 64 des Hochschulgesetzes NRW geregelt: "(2) Hochschulprüfungsordnungen müssen insbesondere regeln: […] 5. nachteilsausgleichende Regelungen für Studierende, die auf Grund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung oder auf Grund der mutterschutzrechtlichen Bestimmungen an der Ableistung einer Prüfung oder dem Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung im Sinne von Nummer 2 in der in der Prüfungsordnung vorgesehenen Weise gehindert sind, […] (2a) […] Die Regelungen über den Nachteilsausgleich nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 können insbesondere Abweichungen im Hinblick auf die Ableistung der Prüfung, auch hinsichtlich ihrer Form, auf die Dauer der Prüfung, auf die Benutzung von Hilfsmitteln oder Hilfspersonen sowie auf die Zahl und die Voraussetzungen für die Wiederholung von Prüfungsleistungen vorsehen; der Nachteilsausgleich wird auf Antrag einzelfallbezogen gewährt. Er soll sich bei Menschen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung, soweit nicht mit einer Änderung des Krankheits- oder Behinderungsbildes zu rechnen ist, auf alle im Verlauf des Studiums abzuleistenden Prüfungen erstrecken. Die Sätze 2 und 3 gelten für den Erwerb einer Teilnahmevoraussetzung im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 2 entsprechend." Daraus ergibt sich, dass die Regelungen in den Prüfungsordnungen geregelt werden. Beispielhaft sei hier §23 Abs. 8 der allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Kultur und Gesellschaft der Fakultät für Kulturwissenschaften an der Universität Paderborn vom 11. Juni 2019 genannt: "Außerdem regelt der Prüfungsausschuss den Nachteilausgleich für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Ist die bzw. der Studierende aufgrund ihrer bzw. seiner Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht in der Lage, Leistungen ganz oder teilweise entsprechend der vorgesehenen Modalitäten zu erbringen, soll ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Als Nachteilsausgleich kommen insbesondere die Gewährung von organisatorischen Maßnahmen und Hilfsmitteln, die Verlängerung der Bearbeitungszeit oder die Gestattung einer anderen, gleichwertigen Leistungserbringungsform in Betracht. Die Behinderung oder chronische Erkrankung ist glaubhaft zu machen. Hierzu kann ein ärztliches Attest oder psychologisches Gutachten verlangt werden. Der Antrag soll die gewünschten Modifikationen benennen und begründen. Auf Antrag der bzw. des Studierenden oder des Prüfungsausschusses im Einvernehmen mit der bzw. dem Studierenden kann die bzw. der Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung Empfehlungen für die Gestaltung des Nachteilsausgleichs abgeben." Andere Prüfungsordnungen der UPB regeln diesen Sachverhalt ebenfalls. Prüfungsordnungen der Universität Paderborn können innerhalb der amtlichen Mitteilungen unter https://katalog.ub.uni-paderborn.de/loc… eingesehen werden. Insofern sind die begehrten Informationen im Internet allgemein zugänglich im Sinne von § 5 Abs. 4 Alt. 2 IFG NRW. Darüber hinaus sind keine weiteren hochschulinternen Informationen vorhanden, zu denen die Hochschule einen Zugang nach § 4 Abs. 1 IFG NRW verschaffen könnte. Viele Grüße