Ergänzung/Präzisierung unseres Antrages v. 10.05.2020 - Nicht zulässige Einmischung Ihrer StA zu meinem permanenten Nachteil etc.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG - z.Hd. Herrn Bien
Sehr geehrter Herr Bien,
aus gegebenem Anlass beantragen wir hier – ergänzend zu unseren Anträgen vom 19.05.2020 - zusätzlich zur Präzisierung folgendes:
Auskunft darüber, ob ab 2014 1. aus Ihrer Staatanwaltschaft bzw. von einem oder mehreren Ihrer Staatsanwälte auf die Richterin Dr. Onstein Einfluss genommen wurde, in dem Zivilverfahren Mietsache Neuhaus ./. vom Bruch mit dem AZ des AG OB 39 C 636/14 die beklagte Partei zu benachteiligen.
2. Ob in dem gleichen Verfahren von Ihrer Seite auf vertretende Anwälte der beklagten Partei Einfluss genommen wurde, das Mandat entweder niederzulegen, die Mandanten schlecht zu vertreten bzw. andere für die beklagte Partei nachteilige Handlungen vorzunehmen.
3. Ob von Ihrer Seite aus – auch in der Folge in WEITEREN Verfahren – die Onstein bzw. und/oder andere Richter des AG OB in diesem Sinne beeinflusst wurden.
Es gelten hierfür die gleichen Anforderungen für die Überlassung aller relevanten Unterlagen wie im Ursprungsantrag. Also die kompletten Unterlagen bitte kurzfristig übersenden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) oder postalisch
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Gezeichnet
Anfrage eingeschlafen
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Datum26. Mai 2020
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30. Juni 2020
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