Rahmenverträge

Projekt: Rahmenverträge

Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen
(keine Handwerksleistungen)

(soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Übersicht über die …
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rahmenverträge [#188149]
Datum
5. Juni 2020 15:31
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht über die Rahmenverträge für Beratungs-, IT- und Schulungsdienstleistungen (keine Handwerksleistungen) (soweit nachgeordnete Dienststellen die Berechtigung für eigene Vertragsmöglichkeiten haben, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188149
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11- 0003 - 20-28 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Rahmenverträge [#188149]
Datum
8. Juni 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

71 - 10 00 11- 0003 - 20-28 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres IFG-Antrags vom 05.06.2020 im für die Bearbeitung zuständigen Referat 71. Der Antrag wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] 71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-32 Sehr geehr…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095]
Datum
1. Juli 2020 13:04
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - Band 20-32 Sehr geehrteAntragsteller/in nach Weisung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) besteht erst nach Mitteilung von Klarnamen und zustellfähiger Postadresse eines IFG-Antragstellers, ein Rechtsanspruch auf Beantwortung eines IFG-Auskunftsersuchens. Dies ist unabhängig von der Tatsache der Fall, dass sich ein solcher Anspruch verwaltungsgerichtlich nur durchsetzen lässt, wenn der Antragsteller seine Identität und Erreichbarkeit zu erkennen gibt. Für das Stellen eines IFG-Antrags ist die Identifikation des Antragstellers erforderlich, die bei der Nutzung von Sozialen Netzwerken, Twitter- oder E-Mail Accounts mit den Nutzern freigestellten Selbstbezeichnungen nicht gewährleistet ist. Daher ist es in solchen Fällen der Name und die zustellfähige Anschrift des Antragstellers für die Bearbeitung des Antrags erforderlich. Anderenfalls ist die Bearbeitung eines Informationszugangsbegehrens abzulehnen. Das zwischen Antragsteller und Verwaltung nach §§ 29, 30 VwVfG bestehende Rechtsverhältnis wirft im Übrigen auch weitere Fragen auf, die nur beantwortet werden können, wenn der Antragsteller seine postalische Erreichbarkeit bekannt gibt. Denn nur dann kann gegebenenfalls festgestellt werden, ob der Antragsteller volljährig sowie geschäftsfähig ist und der Bearbeiter nicht von einer Bearbeitung des Antrags wegen Befangenheit ausgeschlossen ist, z.B. weil er mit dem Antragsteller verwandt ist. Für den Fall einer ablehnenden Entscheidung ist dem Antragsteller der Bescheid grundsätzlich mit einer entsprechenden Rechtbehelfsbelehrung förmlich zuzustellen. Zur Wahrung und Berechnung der damit verbundenen Fristen ist dies unerlässlich. Insofern bitte ich Sie um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse, um Ihr Anliegen bearbeiten und Ihnen eine entsprechende Bescheidung zukommen lassen zu können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149] Sehr geehrteAntragsteller/in b…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149]
Datum
3. Juli 2020 00:36
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir die Weisung des BMI zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188149/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rahmenverträge“ [#188149] [#188149]
Datum
3. Juli 2020 00:36
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/188149/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es sich um eine einfache Anfrage handelt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 188149.pdf Anfragenr: 188149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188149/
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149] 71 - 10 00 11 - 0003 - 20-32 Sehr …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149]
Datum
3. Juli 2020 08:36
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-32 Sehr geehrteAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer untenstehenden Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149] Sehr geehrteAntragsteller/in b…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149]
Datum
4. Juli 2020 00:05
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bei den übersandten Schriftstücken handelt es sich nicht um eine Weisung, sondern lediglich um eine Information. In der Email des Bundesministeriums ist keine diesbezügliche Aussage enthalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188149 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188149/
Bundespolizeipräsidium
IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149] 71 - 10 00 11 - 0003 - 20-32 Sehr …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG-Antrag Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190095] [#188149]
Datum
6. Juli 2020 13:16
Status
Anfrage abgeschlossen
71 - 10 00 11 - 0003 - 20-32 Sehr geehrteAntragsteller/in die übersandten Unterlagen haben Weisungscharakter und sind für die Bearbeitung des Bundespolizeipräsidiums bindend. Ich weise daraufhin, dass Ihr Antrag ohne Übersendung Ihrer Postanschrift nicht weiter bearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
geschwärzt
965,9 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.