Ausgangssperre im offenen Vollzug NRW
Weil das Justizministerium NRW kein Antwort, beispielsweise von der eigentliche Frage ablenkt, und ein nicht relevante Antwort gebt, frage ich es hier:
Warum hat Justizminister Peter Biesenbach von NRW eigenhändig ein Ausgangssperre verhängt in alle offenen Vollzug Anstalten in NRW, anstatt ein kontaktverbot? Ein Kontaktverbot so wie Ministerpräsident Herrn Laschet es befohlen hat?
Warum "hebt" Justizminister Biesenbach alle Vollzugsplanen / Resozialisierungs Plänen von alle Häftlingen im offenen Vollzug auf?
2.5 Monaten lang dürften Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> absolut kein persönliches Kontakt haben mit ihren direkte Familie (Frau/Kindern), dies verstößt gegen viele rechten. Warum hat Justizminister Biesenbach dies rechtswidrig durchgesetzt?
- Artikel 6 Abs. 1 und 2 des GG sind ja NICHT (Corano bedingt) aufgehoben.
Und wieso kann/darf er aktuell noch immer die rechten von Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> erheblich verletzen?
Aktuell dürfen Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> 10 Stunde in der Woche auf Freigang, obwohl in ihr volzugsplan vieles anders steht. Warum wird ein abgeschlossenes Vollzugsplan zwischen Haftling und Anstaltsleiter außer Kraft gestellt in Auftrag von Justizminister Biesenbach?
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum5. Juni 2020
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7. Juli 2020
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