Ausgangssperre im offenen Vollzug NRW

Weil das Justizministerium NRW kein Antwort, beispielsweise von der eigentliche Frage ablenkt, und ein nicht relevante Antwort gebt, frage ich es hier:

Warum hat Justizminister Peter Biesenbach von NRW eigenhändig ein Ausgangssperre verhängt in alle offenen Vollzug Anstalten in NRW, anstatt ein kontaktverbot? Ein Kontaktverbot so wie Ministerpräsident Herrn Laschet es befohlen hat?

Warum "hebt" Justizminister Biesenbach alle Vollzugsplanen / Resozialisierungs Plänen von alle Häftlingen im offenen Vollzug auf?

2.5 Monaten lang dürften Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> absolut kein persönliches Kontakt haben mit ihren direkte Familie (Frau/Kindern), dies verstößt gegen viele rechten. Warum hat Justizminister Biesenbach dies rechtswidrig durchgesetzt?
- Artikel 6 Abs. 1 und 2 des GG sind ja NICHT (Corano bedingt) aufgehoben.

Und wieso kann/darf er aktuell noch immer die rechten von Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> erheblich verletzen?

Aktuell dürfen Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> 10 Stunde in der Woche auf Freigang, obwohl in ihr volzugsplan vieles anders steht. Warum wird ein abgeschlossenes Vollzugsplan zwischen Haftling und Anstaltsleiter außer Kraft gestellt in Auftrag von Justizminister Biesenbach?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Mila Luna
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Weil das Ju…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Mila Luna
Betreff
Ausgangssperre im offenen Vollzug NRW [#188220]
Datum
5. Juni 2020 16:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Weil das Justizministerium NRW kein Antwort, beispielsweise von der eigentliche Frage ablenkt, und ein nicht relevante Antwort gebt, frage ich es hier: Warum hat Justizminister Peter Biesenbach von NRW eigenhändig ein Ausgangssperre verhängt in alle offenen Vollzug Anstalten in NRW, anstatt ein kontaktverbot? Ein Kontaktverbot so wie Ministerpräsident Herrn Laschet es befohlen hat? Warum "hebt" Justizminister Biesenbach alle Vollzugsplanen / Resozialisierungs Plänen von alle Häftlingen im offenen Vollzug auf? 2.5 Monaten lang dürften Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> absolut kein persönliches Kontakt haben mit ihren direkte Familie (Frau/Kindern), dies verstößt gegen viele rechten. Warum hat Justizminister Biesenbach dies rechtswidrig durchgesetzt? - Artikel 6 Abs. 1 und 2 des GG sind ja NICHT (Corano bedingt) aufgehoben. Und wieso kann/darf er aktuell noch immer die rechten von Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> erheblich verletzen? Aktuell dürfen Häftlingen im offenen Vollzug << Adresse entfernt >> 10 Stunde in der Woche auf Freigang, obwohl in ihr volzugsplan vieles anders steht. Warum wird ein abgeschlossenes Vollzugsplan zwischen Haftling und Anstaltsleiter außer Kraft gestellt in Auftrag von Justizminister Biesenbach?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mila Luna Anfragenr: 188220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188220 Postanschrift Mila Luna << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mila Luna

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Bundesministerium der Justiz
Sehr geehrte Frau Luna, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Juni 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrag…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Re: Übernahmebitte: Ausgangssperre im offenen Vollzug NRW [#188220] - BMJV-ID: [17442002]
Datum
9. Juli 2020 13:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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15,4 KB


Sehr geehrte Frau Luna, vielen Dank für Ihre Nachricht vom 5. Juni 2020. Ich fasse Ihre E-Mail als Bürgeranfrage auf, denn Sie bitten darin um Beantwortung von Rechtsfragen. Das Informationsfreiheitsgesetz hingegen gewährt einen Anspruch auf Zugang zu in den Akten vorhandenen amtlichen Informationen. Zunächst möchte ich Sie darüber informieren, dass das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) in erster Linie mit Fragen der Gesetzgebung befasst ist. Es bereitet neue Gesetze und Verordnungen vor und entwirft Änderungen bestehender Gesetze und Verordnungen. Für den Strafvollzug sind nach der Zuständigkeitsverteilung des Grundgesetzes die Bundesländer zuständig. Die Durchführung des Strafvollzuges unterliegt deshalb nicht der Aufsicht des BMJV, sondern der jeweiligen Landesjustizverwaltung. Ich empfehle Ihnen, sich mit Ihrem Anliegen an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Ich bedauere, dass ich Ihnen keine andere Auskunft erteilen kann. Mit freundlichen Grüßen