Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes

die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2020
  • Frist
    14. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188634]
Datum
11. Juni 2020 07:55
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188634
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes“ vom 11…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188634]
Datum
22. Juli 2020 16:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes“ vom 11.06.2020 (#188634) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188634 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188634/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 11. Juni 2020 teile ich Ihnen u. a. mit, dass die i…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Betreff
Re: [EXTERN] Fragebögen zur Prüfung des Datenschutzes [#188634]
Datum
28. Juli 2020 09:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer E-Mail vom 11. Juni 2020 teile ich Ihnen u. a. mit, dass die in einem Verfahren zu stellenden Fragen grundsätzlich vom Einzelfall (z. B. Beschwerdegegenstand) abhängen. Insofern werden Fragenkataloge standardmäßig nicht verwendet. Ausnahmen bilden u. a. die Videoüberwachung oder beispielsweise die auf den Einzelfall abgestimmte Prüfung von kommunalen Einrichtungen. Für die Videoüberwachung wird oftmals der anliegende Katalog verwendet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Fragenkatalog in der Regel an den jeweiligen Einzelfall angepasst wird. Sofern - über diese Antwort hinaus - eine Recherche zu Fragenkataloge erwünscht wird, ist eine erweiterte Aktenauskunft gebührenpflichtig. Die Kosten richten sich nach den Personalkosten für die aufgewandte Zeit. Hierbei wird gemäß der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) ein Stundensatz für Beamte in der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt in Höhe von 57,00 EUR zugrunde gelegt. Spätestens mit der Zusammenstellung der infrage kommenden Unterlagen (ohne Einzelauswertung) wird diese den Freibetrag von 50,00 EUR übersteigen und als gebührenpflichtige Kostenposition in Rechnung zu stellen sein. Insofern wird um Auskunft gebeten, ob eine erweiterte Auskunft erforderlich ist. In diesem Zusammenhang weise ich bereits jetzt darauf hin, dass bei einem Gebührenbescheid Ihre vollständige Anschrift erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen