Umgang mit FragDenStaat-Anfragen

Den internen Schriftverkehr und Weisungen des Landratsamtes zum Umgang mit IFG-Anfragen von FragDenStaat bzw. Topf Secret, die sich auf Kontrollberichte zu Gaststätten etc. beziehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den internen Schr…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Umgang mit FragDenStaat-Anfragen [#189060]
Datum
16. Juni 2020 15:08
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den internen Schriftverkehr und Weisungen des Landratsamtes zum Umgang mit IFG-Anfragen von FragDenStaat bzw. Topf Secret, die sich auf Kontrollberichte zu Gaststätten etc. beziehen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
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Betreff
AW: Umgang mit FragDenStaat-Anfragen [#189060]
Datum
20. Juli 2020 10:04
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit FragDenStaat-Anfragen [#189060]
Datum
24. Juli 2020 12:59
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit FragDenStaat-Anfragen [#189060]
Datum
9. August 2020 17:19
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Umgang mit FragDenStaat-Anfragen [#189060]
Datum
25. August 2020 12:11
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbra…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ [#189060] [#189060]
Datum
25. August 2020 12:12
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189060/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Frist bereits um über einen Monat überschritten wurde und ich noch keine Rückmeldung zu meiner Anfrage erhalten habe. Bitte wirken Sie auf die Behörde ein, auf meine Anfrage zu antworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189060.pdf Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz)
Datum
2. September 2020 15:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Nachricht vom 25. August 2020. Meine Zuständigkeit beschränkt sich gemäß Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Da-tenschutzgesetz (BayDSG) auf die Überwachung der Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei den bayerischen öffentlichen Stellen. Ich kann Ihr Zugangsanliegen daher nur unter dem Gesichtspunkt von Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG prüfen. Sie haben beim Landratsamt Fürstenfeldbruck um internen Schriftverkehr und Wei-sungen zum Umgang mit Anfragen über die Plattformen "Frag den Staat" beziehungsweise "Topf Secret", die sich auf Kontrollberichte beziehen, nachgesucht. Das Landratsamt hat Ihnen die begehrte Auskunft offenbar bisher nicht erteilt. Bitte beachten Sie, dass die Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses erfordert. Dafür müssen Sie dem Landratsamt erläutern, warum Sie Zugang zu den fraglichen Informationen begehren. Grundsätzlich kann jedes rechtliche, wirtschaftliche oder ideelle Interesse in Betracht kommen. Dem von Ihnen vorgelegten Schriftverkehr mit dem Landratsamt kann ich nicht entnehmen, auf welches Interesse Sie Ihr Auskunftsbegehren stützen. Vor diesem Hintergrund könnte es sinnvoll sein, dass Sie Ihren Zugangsantrag um die glaubhafte Darlegung eines berechtigten Interesses ergänzen. Bei der Geltendmachung des Auskunftsanspruchs kann Sie auch der behördliche Daten-schutzbeauftragte des Landratsamts Fürstenfeldbruck unterstützen. Er ist nicht weisungsgebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Seine Kontaktdaten finden Sie im Internet unter https://www.lra-ffb.de in der Rubrik "Datenschutz". Weitere Informationen zur glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses können Sie der Broschüre "Das allgemeine Recht auf Auskunft im Bayerischen Datenschutzgesetz" in Teil 1, Randnummern 86 ff. entnehmen. Die Broschüre erläutert die mit Art. 39 BayDSG nahezu identische Vorschrift des Art. 36 Bayerisches Daten-schutzgesetz in der bis zum 24. Mai 2018 geltenden Fassung; sie ist im Internet auf https://www.datenschutz-bayern.de in der Rubrik "Auskunftsanspruch" abrufbar. Sollte das Landratsamt Ihr Auskunftsbegehren weiterhin unerfüllt lassen, können Sie sich selbstverständlich gerne wieder an mich wenden. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Dr. Veigel (Durchwahl -57) zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060]
Datum
5. September 2020 10:15
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mein Interesse an diesen Weisungen begründet sich daraus, dass Verbraucher ein Anspruch auf jene Kontrollberichte haben, das LRA FFB lies jedoch den Großteil der FragDenStaat bzw. Topf Secret Anfragen zu diesen Berichten unbeantwortet. Aus diesem Grund möchte ich gerne Einsicht in die internen Weisungen des LRA FFB erhalten, um zu erfahren ob es Anweisungen gab, diese Anfragen nicht oder nur verzögert zu beantworten sind. Außerdem interessiert mich, wie sonst mit diesen Anfragen verfahren werden sollte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
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AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060]
Datum
5. Oktober 2020 17:06
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060]
Datum
15. Oktober 2020 17:28
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 90 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Infor…
An Landratsamt Fürstenfeldbruck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Recht auf Auskunft (Art. 39 Bayerisches Datenschutzgesetz) [#189060]
Datum
28. Oktober 2020 18:23
An
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ vom 16.06.2020 (#189060) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbra…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Umgang mit FragDenStaat-Anfragen“ [#189060] [#189060]
Datum
28. Oktober 2020 18:27
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/189060/ Ich habe bei Ihnen am 25. August bereits um Vermittlung zu dieser Anfrage gebeten, in Ihrer Antwort wiesen Sie mich darauf hin, eine Begründung zu meiner Anfrage nachzureichen. Dies habe ich getan habe aber nach über einem Monat immer noch keine Antwort durch das LRA bekommen. Bitte vermitteln Sie erneut in dieser Sache. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 189060.pdf Anfragenr: 189060 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189060/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020 Az. 192-414 Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020. Sehr geehrteAntragsteller/in…
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020
Datum
30. November 2020 13:27
Status
Warte auf Antwort
Az. 192-414 Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020 betreffend die fragdenstaat-Anfrage 189060. Ich habe das Landratsamt Fürstenfeldbruck um eine Stellungnahme ersucht. Erfahrungsgemäß wird die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen. Nach Eingang der Stellungnahme werde ich den Sachverhalt datenschutzrechtlich bewerten. Sie erhalten dann unaufgefordert weitere Nachricht. Bis dahin bitte ich Sie um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 16.06.2020 "Den internen Schriftverkehr u…
Von
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Betreff
Umgang mit FragDenStaat-Anfragen [#189060]
Datum
18. Dezember 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre Anfrage vom 16.06.2020 "Den internen Schriftverkehr und Weisungen des Landratsamtes zum Umgang mit IFG-Anfragen von FragDenStaat bzw. Topf Secret, die sich auf Kontrollberichte zu Gaststätten etc. beziehen." Gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutz (BayDSG) möchte ich Ihnen hiermit mitteilen, dass es keinen internen Schriftverkehr und Weisungen des Landratsamtes zum Umgang mit IFG-Anfragen von FragDenStaat bzw. Topf Secret gibt, die sich auf Kontrollberichte zu Gaststätten etc. beziehen und somit nichts übersendet werden kann. Die derzeitige Corona-Pandemie sorgt leider auch bei uns für einen personellen Notstand. Daher war es nicht möglich, Ihre Anfrage früher zu beantworten. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020 Az. 192-414 Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020
Datum
30. Dezember 2020 07:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 192-414 Ihre Nachricht vom 28. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in das Landratsamt Fürstenfeldbruck hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass dort keine internen Weisungen und kein sonstiger interner Schriftverkehr zum Umgang mit Anfragen von FragDenStaat/"Topf Secret" betreffend Kontrollberichte zu Gaststätten usw. vorlägen. Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz verschafft Zugang zum "Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen". Dies setzt das Vorhandensein der begehrten Informationen voraus. Vor diesem Hintergrund kann ich eine Missachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften nicht feststellen. Mit freundlichen Grüßen