Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19

Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für
- den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen
- Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen
- Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen
- sonstige Einsparungen

Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Juni 2020
  • Frist
    28. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch waren die …
An R+V Betriebskrankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Einsparungen im Geschäftsbetrieb durch Covid 19 [#190875]
Datum
25. Juni 2020 23:58
An
R+V Betriebskrankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen - sonstige Einsparungen Dabei reichen mir ungefähre Zahlen, um hier einen Eindruck zu gewinnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 190875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/190875/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
R+V Betriebskrankenkasse
Ihre Nachricht an uns Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen…
Von
R+V Betriebskrankenkasse
Betreff
Ihre Nachricht an uns
Datum
26. Juni 2020 00:17
Status
Warte auf Antwort
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29,5 KB


Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir kümmern uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen. Stopp, nicht gleich löschen… Wir haben noch einen wichtigen Hinweis zum Schutz Ihrer Daten. Die Kommunikation per E-Mail ist nicht sehr sicher und unter Umständen können die Inhalte von Unbeteiligten gelesen werden. Für uns hat der Schutz Ihrer persönlichen Daten allerdings höchste Bedeutung. Daher können wir auf E-Mails nur auf dem Postweg reagieren. Wir wissen jedoch, dass es manchmal schnell gehen muss. Nutzen Sie künftig einfach unsere Online Geschäftsstelle ( https://meine.ruv-bkk.de/ ) oder Service App „Meine R+V BKK“. Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten per Post und ab dann kontaktieren Sie uns schnell, sicher und unkompliziert. Freundliche Grüße

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R+V Betriebskrankenkasse
Anfragenr: 190875 Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage 190875 vo…
Von
R+V Betriebskrankenkasse
Betreff
Anfragenr: 190875
Datum
6. Juli 2020 14:45
Status
smime.p7s
6,8 KB


Guten Tag Frau Antragsteller/in, anbei erhalten Sie eine Rückmeldung auf Ihre Anfrage 190875 vom 26.06.2020. Wie hoch waren die Einsparungen im laufenden Geschäftsbetrieb durch die Covid19-Krise vom März bis Mai 2020 für: - den laufenden Geschäftsbetrieb, z.B. für Strom, Wasser, Papier etc. durch die Anordnung / Wahrnehmung von Home Office-Regelungen Unsere Geschäftsräume wurden auch während der Covid19-Krise weiterhin betriebsbereit gehalten und Rechenzentren und Technikräume waren weiterhin in Betrieb, daher sind nur geringe Einsparungen beim Strom festzustellen, ca. 500,00 EUR monatlich. Der Wasserverbrauch kann erst nach Abrechnung der Betriebskosten durch den Vermieter nachvollzogen werden. Die Abrechnung erfolgt Ende 2021. Einsparung an Papier ist nicht zu verzeichnen, da wir bisher schon mit einem papierlosen Büro arbeiten. Im Kontakt und Schriftverkehr mit unseren Kunden hat aufgrund der Covid19-Krise keine Veränderung stattgefunden. - Absage von Veranstaltungen und Dienstreisen Eine konkrete Einsparung kann hier zur jetzigen Zeit noch nicht beziffert werden. Durch die geringere Nutzung der Dienstfahrzeige konnten ca. 500,00 EUR monatlich eingespart werden. - Einsparungen durch Verringerungen von Wach- und Schutzleistungen Hier gibt es keine Einsparungen, die Gebäude wurden weiterhin teilweise genutzt und waren durchgehend betriebsbereit. Eine Verringerung von Wach- und Schutzleistungen war nicht erforderlich. - sonstige Einsparungen Derzeit liegt eine abschließende Einschätzung noch nicht vor. Freundliche Grüße