Sehr geehrteAntragsteller/in
Ihre Anfrage möchte ich für das Polizeipräsidium Trier wie folgt beantworten:
Alle rheinland-pfälzischen Polizeibeamt*innen leisten einen Diensteid auf das Grundgesetz und die Landesverfassung, nachdem sie in einem intensiven und qualitativen Auswahlverfahren als für den Polizeidienst geeignet ausgewählt und eingestellt wurden.
Im Rahmen Ihres Studiums werden sie in jeglicher Hinsicht auf die Herausforderungen des Polizeidienstes vorbereitet. Dies beinhaltet rechtliche, taktische, psychologische und viele weitere Aspekte. Über die Inhalte des Curriculums erhalten Sie Informationen von der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, die Sie ja ebenfalls angefragt haben.
Die Polizei Rheinland-Pfalz befasst sich kontinuierlich mit ihrem Werte-, Rollen- und Selbstverständnis. Bereits 1996 wurde im Rahmen einer damaligen Wertediskussion die Kommission Innere Führung (KIF) als dauerhaftes Gremium eingerichtet, in der unter Leitung des Inspekteurs der Polizei unter anderem die Leiter der Polizeibehörden, die Personalvertretung, die Polizeibeauftragen sowie die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz vertreten sind. Mit der Kommission wurde ein wirksames Instrument geschaffen, das sich mit aktuellen Führungsthemen befasst und eine Art Früherkennungsmechanismus beinhaltet.
Eine wesentliche Aufgabe der KIF war die Erarbeitung des Leitbildes für die Polizei Rheinland-Pfalz. Es beschreibt unsere Werte und verdeutlicht, dass die Polizei sowohl im Innen- als auch im Außenverhältnis bestrebt ist, ein Klima der Offenheit, des kooperativen Miteinanders und der Toleranz zu leben. Unterschiedliche Führungsinstrumente, wie die Verankerung in der Aus- und Fortbildung von Mitarbeitenden und Führungskräften, die jährlichen Mitarbeitergespräche oder auch die besondere Berücksichtigung dieser Aspekte im Beurteilungsverfahren sollen sicherstellen, dass die Inhalte des Leitbildes im polizeilichen Alltag umgesetzt werden.
Die Werte, Rolle und das Selbstverständnis der Polizei wirken in der Organisation sowie auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identitätsstiftend und stabilisierend. Im Leitbild der Polizei hinterlegte Kernaussagen wie "Dienst für und mit dem Bürger", "Wir stehen für Recht und Gesetz" und "Den Menschen sehen'" sind unmittelbarer Ausdruck der Werteorientierung unserer Verfassung, die sich in unserer "Betriebsverfassung der Polizei" widerspiegelt.
Auch mit Blick auf den Generationenwandel widmet sich seit letztem Jahr eine eigene „AG Werte“ der KIF den Themen Wertekanon, Rolle und Selbstverständnis. Ihr Ziel ist es, die Wertebildung als Prozess zu beschreiben. Aufgabe der Führungskräfte ist es, unter diesen Prozess aktiv zu begleiten.
Organisatorisch gibt es in jedem Polizeipräsidium Fachkommissariate für politisch motivierte Kriminalität / Terrorismus und Beschwerdestellen als Adressaten für Bürgerbeschwerden.
Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz und die Beauftragte der Landespolizei ist ein weiterer Baustein in diesem Kontext.
In Trier ist der Polizeipräsident nicht nur Co-Vorsitzender des Kriminalpräventiven Rates der Stadt, er ist darüber hinaus Vorsitzender des hier angegliederten AK gegen Rechtsextremismus.
Die Beschwerdestelle des Polizeipräsidiums Trier bearbeitete im Jahr 2019 zwei, im Jahr 2020 bisher kein Verfahren im Zusammenhang mit rassistischen Vorwürfen gegen unsere Polizeibeamt*innen.
Weitergehende interne Dokumente, die Sie in Ihrer Anfrage exemplarisch benennen, gibt es im Polizeipräsidium Trier nicht.
Mit freundlichen Grüßen