Sehr geehrteAntragsteller/in
ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 26. Juni 2020 (10:49 Uhr) an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> und stelle Ihnen hiermit gemäß § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) in Verbindung mit § 7 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG) die nachfolgenden Informationen zur Verfügung:
A. Rassismus – Inhalte zur Aufklärung und Prävention in der Ausbildung der Studierenden des Fachbereichs Polizeivollzugsdienst
§ 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes (APO g. D. Pol.) formuliert die Leitgedanken der Ausbildung und Prüfung für den Laufbahnabschnitt des gehobenen Polizeivollzugsdienstes im Saarland. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 APO g. D. Pol. soll die Ausbildung die Entwicklung persönlicher, sozialer und fachlicher Kompetenz und die berufliche Identität wesentlich fördern, die für die polizeiliche Tätigkeit im Rahmen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung notwendig sind. Gemäß § 2 Absatz 2 Satz 1 APO g. D. Pol. soll bei den Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten die Bereitschaft gefördert werden, ihre Aufgaben bei unbedingter Treue zur Verfassung und zu rechtsstaatlichen Grundsätzen im Dienst der Allgemeinheit jederzeit unter Beachtung sich wandelnder gesellschaftlicher Rahmenbedingungen zu erfüllen.
In den Leitgedanken des aktuellen Studienplans der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes (FHSV), Fachbereich Polizeivollzugsdienst, wird als Ausbildungsziel formuliert, dass der Polizeinachwuchs den Status und die Rolle der Polizei in unserem gesellschaftlichen System erkennt und darüber hinaus in die Lage versetzt wird, durch Ausprägung und Förderung von Verantwortungsbewusstsein sowie fachlich und sozial kompetenten Verhaltens, sein späteres berufliches Handeln an der Werteordnung unserer Verfassung auszurichten. Ein spezielles Ausbildungsangebot zu der Thematik wurde den Studierenden des Studiengangs P 40 im aktuellen Studienjahr 2019/2020 in Form der als Leistungsschein im Hauptstudium I zu erstellenden Hausarbeit unterbreitet.
Darüber hinaus enthält der aktuelle Studienplan keine speziellen Ausführungen zur Aufklärung und Prävention hinsichtlich Rassismus. Jedoch werden mit der Durchführung von Projekten, Übungen sowie verhaltensorientierten Seminaren in den Bereichen Kommunikation, soziale Kompetenz und Konfliktmanagement, gepaart mit Studienfächern wie Berufsethik, Soziologie, Psychologie sowie Staats- und Verfassungsrecht, die gewünschten Schlüsselqualifikationen vermittelt, erlernt und gefördert, um im Umgang mit Minderheiten und Randgruppen unserer Gesellschaft sensibel umzugehen. Dabei werden die Menschenrechte, die Grundrechte nach dem Grundgesetz, allen voran die Menschenwürde und das allgemeine Persönlichkeitsrecht sehr intensiv im Fach Staats- und Verfassungsrecht, aber auch fächerübergreifend behandelt. Die Studierenden entwickeln hierdurch ein Wertebewusstsein und soziale Kompetenzen. Sie werden nachhaltig dafür sensibilisiert, dass die elementaren Grundwerte für alle Gruppen der Bevölkerung in gleicher Weise Geltung haben.
Im Rahmen des allgemein fachlichen Unterrichts im Fach Kriminologie werden im Ausbildungsmodul „Opferschutz und Recht“ die Opferschutzrichtlinien ausführlich behandelt. Die Studierenden erlernen u. a. die Begegnung mit dem Opfer als ethische Herausforderung sowie Verhaltensweisen im Umgang mit Opfern. Zudem werden Institutionen bzw. Opferschutzorganisationen benannt und vorgestellt, an die sich Betroffene hilfesuchend wenden können.
B. Rassismus – Thema in der Polizeilichen Fortbildung
Als Grundlage für eine zukunftsorientierte Fortbildung in der Polizei gelten in Umsetzung des § 23 der Verordnung über die Laufbahn des saarländischen Polizeivollzugsdienstes (SPolLVO) die Leitlinien für die Fortbildung der Polizei des Saarlandes.
Der Geschäftsbereich Polizeiliche Fortbildung der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes ist Träger der Fortbildung für die saarländische Vollzugspolizei. Ziel der polizeilichen Fortbildung ist es gemäß den o.g. Leitlinien die Beschäftigten für die ihnen gestellten Aufgaben weiterzuqualifizieren. Hierbei orientiert sich der Geschäftsbereich Polizeiliche Fortbildung als Träger der Fortbildung u. a. am aktuellen Bedarf des Landespolizeipräsidiums (LPP), den Anforderungen und Zielen der Organisation LPP und an den stetigen Änderungen der Rechts- und Vorschriftenlage.
Fortbildungsmäßige Grundlagen für den Bereich der Fortbildung sind curriculare Beschreibungen von entsprechenden einzelnen Fortbildungsmaßnahmen, wie z.B. in fachorientierten oder in verhaltensorientierten Seminaren/Veranstaltungen, sowie die Leitlinien für die Fortbildung der Polizei des Saarlandes als Handlungsmaxime, nach der entsprechende Fortbildungsmaßnahmen bedarfs- und zielgruppenorientiert angeboten werden.
Der Geschäftsbereich Polizeiliche Fortbildung hat ab dem Jahr 2013 verpflichtend alle Angehörige des LPP in der Thematik „Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz“ (AGG) fortgebildet. Das eLearning-Seminar beinhaltet:
1. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
1.1 Ziel des AGG
1.2 Geschichte des AGG
1.3 Anwendungsbereiche des AGG
1.3.1 Sachlicher Anwendungsbereich
1.3.2 Persönlicher Anwendungsbereich
1.3.3 Besonderheiten im öffentlich-rechtlichen Dienst
1.4 Übung: Vorteile des AGG
2. Benachteiligungsmerkmale
2.1 Übung: Erkennen einer Benachteiligung
2.2 Definition von Benachteiligung
2.2.1 Vermeintliche Rasse und ethnische Herkunft
2.2.2 Geschlecht und sexuelle Identität
2.2.3 Religion und Weltanschauung
2.2.4 Behinderung und Alter
3. Formen von Benachteiligungen
3.1 Übung: Erkennen einer Benachteiligung
3.2 Formen von Benachteiligungen
3.2.1 Fallbeispiel: Unmittelbare Benachteiligung
3.2.2 Fallbeispiel: Mittelbare Benachteiligung
3.2.3 Übung: Belästigung
3.2.4 Übung: Sexuelle Belästigung
3.2.5 Fallbeispiel: Anweisung zur Benachteiligung einer Person
4. Zulässige unterschiedliche Behandlungen
4.1 Zulässige unterschiedliche Behandlungen
4.2 Übungen: Zulässige unterschiedliche Behandlung
4.3 Fallbeispiele: Berufliche Anforderungen
4.4 Fallbeispiele: Religion und Weltanschauung
4.5 Fallbeispiele: Alter
4.6 Positive Maßnahmen
Der Geschäftsbereich Polizeiliche Fortbildung schulte und sensibilisierte somit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LPP im Sinne des respektvollen und angemessenen Umgangs mit den Mitmenschen, damit die Polizeibeamtinnen und -beamten bereits präventiv im Bereich des in Rede stehenden Themenkomplexes konfliktfrei agieren können.
Weiterhin vermittelt der Geschäftsbereich Polizeiliche Fortbildung bedarfsorientiert im Arbeitsbereich „Verhaltensorientierte Aus- und Fortbildung“ in unterschiedlichen Seminaren und Coachings u.a. zu Kommunikativer Kompetenz, Stresstraining, Selbstkompetenz und Konfliktmanagement die notwendigen Grundinhalte, die es den Polizeibeamtinnen und –beamten ermöglicht, auch den besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit Rassismus gerecht zu werden.
Da das Lehrmaterial für Lehre und Fortbildung durch Lehrbeauftragte der FHSV erstellt wurde, können diese Unterlagen mit Verweis auf § 1 SIFG in Verbindung mit § 6 Informationsfreiheitsgesetz – IFG zum Schutz des geistigen Eigentums durch den Geschäftsbereich Polizeiliche Fortbildung nicht zur Verfügung gestellt werden. Hierfür bitte ich Sie um Verständnis.
Diese Auskunft ist für Sie kostenfrei.
Mit freundlichen Grüßen