Liste leerstehender Gebäude im Besitz der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen

Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen (Gewobag, Gesobau, Howoge, Stadt und Land, Degewo und Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte) sowie deren Tochterunternehmen befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands.

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  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
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Betreff
Liste leerstehender Gebäude im Besitz der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen [#191774]
Datum
30. Juni 2020 10:04
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste aller leer stehenden Gebäude, die sich im Besitz der sechs kommunalen Wohnungsunternehmen (Gewobag, Gesobau, Howoge, Stadt und Land, Degewo und Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte) sowie deren Tochterunternehmen befinden, sowie der Zeitpunkt der letzten Nutzung, ungefähre Pläne zur zukünftigen Nutzung und Grund des Leerstands.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191774/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
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Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
2. Juli 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
395,2 KB