Frist zur Prüfung der StVO-Novelle

- Das Datum an dem das BMVI die StVO-Novelle zur Prüfung an das BMJV übersandt hat sowie die Frist für die Prüfung
- Email reicht als Antwort aus

Quelle:
"In der Regel betrage eine solche Frist vier Wochen. "Im vorliegenden Fall war die Frist für die Rechtsprüfung ... stark verkürzt", erklärte die Sprecherin."
https://www.sueddeutsche.de/politik/verkehrspolitik-scheuer-1.4961943

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Das Datum an dem …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192395]
Datum
9. Juli 2020 21:46
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Das Datum an dem das BMVI die StVO-Novelle zur Prüfung an das BMJV übersandt hat sowie die Frist für die Prüfung - Email reicht als Antwort aus Quelle: "In der Regel betrage eine solche Frist vier Wochen. "Im vorliegenden Fall war die Frist für die Rechtsprüfung ... stark verkürzt", erklärte die Sprecherin." https://www.sueddeutsche.de/politik/verkehrspolitik-scheuer-1.4961943
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Empfangsbestätigung und unverzügliche Bearbeitung meines IFG-Antrag vom…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192395]
Datum
29. Juli 2020 15:30
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Empfangsbestätigung und unverzügliche Bearbeitung meines IFG-Antrag vom 9. Juli 2020 21:46 Uhr. "Frist zur Prüfung der StVO-Novelle" Die Frist zur Beantwortung dieser sehr einfachen und rasch zu beantwortenden IFG-Anfrage läuft in einer Woche ab. Ich weise darauf hin, dass bei "einer rasch zu beantwortenden einfachen Anfrage die Monatsfrist zu lang sein kann; in einem solchen Fall darf die informationspflichtige Stelle nicht zuwarten und die Monatsfrist ausschöpfen, sondern muss die Anfrage zu dem ihr möglichen früheren Zeitpunkt beantworten" - so Schoch, IFG, 2. Auflage, § 7 Rn. 164 Mir ist bekannt, dass das BMJV bei Presseanfragen keine weitere Auskunft über die Fristen geben möchte und diese Anfrage insofern brisant sein muss, da das BMJV sich weigert diese Information an die Presse zu geben. Unbeachtet dessen handelt es sich um eine sehr einfach Anfrage und diese muss "unverzüglich" (§ 7 IFG) beantwortet werden. Eine politische Brisanz ist jedoch kein Ablehnungsgrund und erst recht kein Grund zur vollen Ausschöpfung der Monatsfrist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr << Antragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
AW: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192395]
Datum
3. August 2020 12:54
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
3,7 KB


Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihnen im Laufe der Woche abschließend antworten kann. [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an meine IFG-Anfrage. Sie schreiben &q…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192395]
Datum
7. August 2020 10:32
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich erinnere an meine IFG-Anfrage. Sie schreiben "im Lauf der Woche" und reizen das offensichtlich maximal aus. Wie bereits ausgeführt gilt die 1-Monatsfrist für eine solch "rasch zu beantwortende einfache Anfrage" nicht. - so Schoch, IFG, 2. Auflage, § 7 Rn. 164 Ich bitte um unverzügliche Beantwortung der Anfrage. Desweiteren frage ich hiermit die interne Kommunikation sowie (falls vorhanden) Kommunikation mit dem BMVI zu meinem IFG-Antrag an. Sollten dabei Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Information. Persönliche Daten Dritter dürfen dabei geschwärzt werden. Dieser Antrag darf gerne ausschließlich per Mail beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/
<< Anfragesteller:in >>
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass die Frist zur Beantwort…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist zur Prüfung der StVO-Novelle [#192395]
Datum
10. August 2020 13:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich weise darauf hin, dass die Frist zur Beantwortung der Anfrage mit dem heutigen Tag ausläuft und ich heute eine Antwort per Mail erwarte. Ich möchte an dieser Stelle auch vorab herzlich zur maximalen Ausreizung der IFG-Frist gratulieren, obwohl es sich erkennbar um eine sehr einfache Anfrage handelt und Sie eine Antwort in der letzten Woche in Aussicht gestellt hatten. Ich stelle hiermit einen IFG-Antrag für die vollständige Akte zum IFG-Antrag: 1451/6II-Z3 422/2020. Ich bitte um Antwort per Mail. Personenbezogene Daten Dritter dürfen geschwärzt werden. Falls wider Erwarten Kosten entstehen, bitte ich um vorherige Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Frist zur Prüfung der StVO-Novelle“ [#192395] [#192395]
Datum
11. August 2020 08:44
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192395/ Die Frist für diese Anfrage ist abgelaufen. Trotz gegenteiliger Versprechungen wurde die Anfrage nicht im Laufe der letzten Woche beantwortet. Ich weise darauf hin, dass bei "einer rasch zu beantwortenden einfachen Anfrage die Monatsfrist zu lang sein kann; in einem solchen Fall darf die informationspflichtige Stelle nicht zuwarten und die Monatsfrist ausschöpfen, sondern muss die Anfrage zu dem ihr möglichen früheren Zeitpunkt beantworten" - so Schoch, IFG, 2. Auflage, § 7 Rn. 164 Mir ist bekannt, dass das BMJV bei Presseanfragen keine weitere Auskunft über die Fristen geben möchte und diese Anfrage insofern brisant sein muss, da das BMJV sich weigert diese Information an die Presse zu geben. Unbeachtet dessen handelt es sich um eine sehr einfache Anfrage und diese muss "unverzüglich" (nach § 7 IFG) beantwortet werden. Ich bitte darum, dass das BfDI mir einerseits hilft die Information endlich zu erhalten und zweitens diesen Vorgang nachforscht, da ich hier (aufgrund vorheriger Ablehnung von Presseanfragen) den Verdacht habe, dass hier aus politischen Gründen die IFG-Fristen maximal ausgereizt werden - sogar gerissen werden. Die nötige Antwort durch die Behörde wäre ein Einzeiler. Ablehnungsgründe können ganz offensichtlich nicht existieren. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192395.pdf - 2020-08-03_1-image001.jpg Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Frist zur Prüfung der StVO-Novelle“ vom 09.07.20…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Frist zur Prüfung der StVO-Novelle“ [#192395] [#192395]
Datum
11. August 2020 08:45
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Frist zur Prüfung der StVO-Novelle“ vom 09.07.2020 (#192395) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. August 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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<< Anfragesteller:in >>
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Frist zur Prüf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Frist zur Prüfung der StVO-Novelle“ [#192395] # 25-726/002 II#0140 [#192395]
Datum
12. August 2020 09:41
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 422/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Frist zur Prüfung der StVO-Novelle“ vom 09.07.2020 (#192395) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192395/