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Teilnahme an Sitzungen

Sehr geehrte Menschen,
Bitte Teilen Sie mir mit an wie vielen Bundestags- und Kabinettssitzungen der*die Minister*in in dieser Legislaturperiode jeweils teilgenommen, bzw nicht Teilgenommen hat. Bitte teilen Sie mir auch die durchschnittliche Teilnahmezeit mit.
Mit abwesenden Grüßen
K. Töpferer

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Juli 2020
  • Frist
    15. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <In…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Teilnahme an Sitzungen [#192541]
Datum
13. Juli 2020 08:41
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr <Information-entfernt> Bitte Teilen Sie mir mit an wie vielen Bundestags- und Kabinettssitzungen der*die Minister*in in dieser Legislaturperiode jeweils teilgenommen, bzw nicht Teilgenommen hat. Bitte teilen Sie mir auch die durchschnittliche Teilnahmezeit mit. Mit abwesenden Grüßen K. <Information-entfernt> Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 192541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192541/
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1389 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.07.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Teilnahme an Sitzungen [#192541]
Datum
16. Juli 2020 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1389 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 13.07.2020 (s.u.) Sehr <Information-entfernt> ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 13. Juli 2020 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1398 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1389 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.07…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Teilnahme an Sitzungen [#192541]
Datum
27. Juli 2020 10:10
Status
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1389 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 13.07.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1389 vom 16.07.2020 Sehr <Information-entfernt> zu Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 13. Juli 2020 (Bezug 1.) kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Frau Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hat mit Stand 22. Juli 2020 seit ihrem Amtsantritt am 17. August 2020 mit Ausnahme von drei Terminen an allen regulären Kabinettssitzung wie terminiert teilgenommen. An den genannten drei Terminen war sie aufgrund von Einsatzreisen verhindert. Ferner ist im genannten Zeitraum eine Teilnahme von Frau Kramp-Karrenbauer in ihrer Funktion als Verteidigungsministerin an 18 Plenumssitzungen des Deutschen Bundestages, 7 Sitzungen des Verteidigungsausschusses, 2 Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses, 2 Sitzungen des Haushaltsausschusses, einer Sitzung des Bundestagsausschusses "Digitale Agenda" sowie einer Sitzung des Bundestagsausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union zu verzeichnen. Die durchschnittliche Teilnahmezeit an Sitzungen wird nicht nachgehalten, weshalb hierzu keine Angaben gemacht werden können. Darüber hinaus wurden Teilnahmen an Arbeitsgruppensitzungen des Deutschen Bundestages sowie Kabinettausschüssen nicht berücksichtigt. Frau Bundesministerin Kramp-Karrenbauer hat kein Bundestagsmandat inne. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.