Geschäftsverteilungsplan 2018 für Ihr Gericht
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Geschäftsverteilungsplan 2019 für Ihr Gericht
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW)
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
-
Datum13. Juli 2020
-
15. August 2020
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Geschäftsverteilungsplan 2018 für Ihr Gericht [#192568]
- Datum
- 13. Juli 2020 14:16
- An
- Oberlandesgericht Hamm
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Oberlandesgericht Hamm
- Betreff
- AW: Geschäftsverteilungsplan 2018 für Ihr Gericht [#192568]
- Datum
- 13. Juli 2020 14:16
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Oberlandesgericht Hamm
- Betreff
- 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
- Datum
- 20. Juli 2020 11:01
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
- Datum
- 20. Juli 2020 12:26
- An
- Oberlandesgericht Hamm
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
- Datum
- 20. Juli 2020 12:31
- An
- Oberlandesgericht Hamm
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Oberlandesgericht Hamm
- Betreff
- AW: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
- Datum
- 20. Juli 2020 12:31
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Oberlandesgericht Hamm
- Betreff
- RE: 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW [#192568]
- Datum
- 23. Juli 2020 13:18
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Oberlandesgericht Hamm
- Betreff
- 153 I - 15. 68 Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
- Datum
- 24. Juli 2020 08:36
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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