Kontaktbeamter für muslimische Institutionen (KMI) in Köln

Tätigkeitsberichte des Kontaktbeamten für muslimische Institutionen (KMI) für das Jahr 2019 und sollten keine Einzelberichte über das Jahr hinweg angefertigt werden, dann bitte ich um den Jahresbericht des KMI von 2019. Sollten sowohl Einzelberichte als auch Jahresbericht angefertigt werden bitte ich um jeden dieser Berichte für 2019. Personenbezogenen Daten sind nicht von Belang und können anonymisiert werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontaktbeamter für muslimische Institutionen (KMI) in Köln [#192619]
Datum
14. Juli 2020 00:59
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Tätigkeitsberichte des Kontaktbeamten für muslimische Institutionen (KMI) für das Jahr 2019 und sollten keine Einzelberichte über das Jahr hinweg angefertigt werden, dann bitte ich um den Jahresbericht des KMI von 2019. Sollten sowohl Einzelberichte als auch Jahresbericht angefertigt werden bitte ich um jeden dieser Berichte für 2019. Personenbezogenen Daten sind nicht von Belang und können anonymisiert werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192619/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Köln
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Eingangsbestätigung Polizeipräsidium Köln
Datum
14. Juli 2020 16:08
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
5,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen und wurde an die zuständige Dienststelle der Polizei Köln - ZA 13 - weitergeleitet. Dort erfolgt die weitere Bearbeitung. Bei Nachfragen zu Ihrer Nachricht wenden Sie sich bitte telefonisch unter 0221 / 229-0 an die zuständige Dienststelle oder unter Bezugnahme auf diese E-Mail per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Antrag vom 14.07.2020 Polizeipräsidium Köln Köln, 16.07.2020 ZA…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Antrag vom 14.07.2020
Datum
16. Juli 2020 15:16
Status
Warte auf Antwort
Polizeipräsidium Köln Köln, 16.07.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4082/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres o. g. Antrags. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bin ich verpflichtet, Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Die entsprechenden Angaben entnehmen Sie bitte dem anliegenden Informationsblatt. Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Köln
Ihr Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln Köln, 27.07.2020 ZA 24 …
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen
Datum
27. Juli 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Polizeipräsidium Köln Köln, 27.07.2020 ZA 24 - Beschwerdemanagement Az.: ZA 24 - 13.05.01 - E 4082/20 Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 14.07.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit dem im Bezug genannten Schreiben beantragten Sie den Zugang zu Tätigkeitsberichten des Kontaktbeamten für muslimische Institutionen für das Jahr 2019. Bei der Polizei Köln sind keine entsprechenden Unterlagen vorhanden. Da sich das Informationsrecht gemäß § 4 Absatz 1 IFG NRW auf behördlich vorhandene Informationen beschränkt, wäre Ihr Antrag auf Informationszugang abzulehnen. Sofern Sie einen förmlichen Ablehnungsbescheid wünschen, wird um entsprechende Mitteilung unter Angabe Ihrer vollständigen, zustellungsfähigen Anschrift gebeten. Abschließend wird darauf hingewiesen, dass Sie gemäß § 13 Absatz 2 IFG NRW das Recht haben, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen, sofern Sie die gegebene Auskunft nicht zufrieden stellen sollte. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kontaktbeamter für muslimische Institutionen (KMI) in Köln“ [#192619] [#192619]
Datum
9. September 2020 15:18
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/192619/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil mir bekannt ist das diese Stelle (KMI) Protokolle oder anlassbezogene Berichte anfertigt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 192619.pdf - 2020-07-14_1-PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg - 2020-07-16_1-InformationsblattIFG.pdf Anfragenr: 192619 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192619/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.