Schmerz- und Würgegriffe
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte teilen Sie mir folgendes mit:
1. Wendet die Bundespolizei Schmerzgriffe an?
a. Wenn ja, welche Arten?
b. Wenn ja, welche Vorgaben gibt es für den Einsatz dieser Griffe und
welche Form haben diese Vorgaben?
c. Bitte senden Sie mir diese Vorgaben zu.
2. Wendet die Bundespolizei Würgegriffe an?
a. Wenn ja, welche Arten?
b. Wenn ja, welche Vorgaben gibt es für den Einsatz dieser Griffe und
welche Form haben diese Vorgaben?
c. Bitte senden Sie mir diese Vorgaben zu.
3. Gibt es Vorgaben zur Dokumentation des Einsatzes der oben genannten Techniken? Wenn ja, senden Sie mir bitte diese Vorgaben sowie die aktuellste Dokumentation zu.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum14. Juli 2020
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18. August 2020
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