Rechnung für die Entwicklung - Logo der Corona Warn App

Die Rechnung der Agentur für die Entwicklung und Erstellung für das Logo der Corona Warn-App.
Danke.

Ergebnis der Anfrage

Die Entwicklung und die Erstellung des Logos der Corona-Warn-App sind im Rahmen der Start-Kommunikation zur App nicht trennbar von weiteren Kosten abgerechnet worden.

Daher liegt dem BPA keine gesonderte Rechnung zum Logo vor.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. Juli 2020
  • Frist
    18. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Rechnung der Ag…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rechnung für die Entwicklung - Logo der Corona Warn App [#192831]
Datum
16. Juli 2020 19:18
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Rechnung der Agentur für die Entwicklung und Erstellung für das Logo der Corona Warn-App. Danke.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 192831 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192831/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich Sie bitten, die Wartezeit zu entschuldigen. Der Mail beigefügt …
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
AW: Rechnung für die Entwicklung - Logo der Corona Warn App [#192831]
Datum
9. Dezember 2020 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in zunächst möchte ich Sie bitten, die Wartezeit zu entschuldigen. Der Mail beigefügt erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag vorab per Mail. Der Bescheid wird Ihnen per Postzustellurkunde an die von Ihnen angegebene Adresse zugestellt. Mit freundlichen Grüßen