Korrespondenzen Bundeskanzleramt Augustus Intelligence

Anfrage an: Bundeskanzleramt

alle Kommunikation zwischen dem Bundeskanzleramt mit Vertreter der Firma „Augustus Intelligence Inc.“, abhängiger Unternehmen wie der "August Intelligence GmbH." oder mit Dritten, welche auf "Augustus Intelligence" Bezug nehmen (bitte jeweils Daten und nach Möglichkeit Aktenzeichen der Schriftwechsel sowie entsprechende Stelle im Kanzleramt mit angeben).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • 2 Follower:innen
Fabio De Masi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: alle Kommun…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
Korrespondenzen Bundeskanzleramt Augustus Intelligence [#193210]
Datum
21. Juli 2020 11:01
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
alle Kommunikation zwischen dem Bundeskanzleramt mit Vertreter der Firma „Augustus Intelligence Inc.“, abhängiger Unternehmen wie der "August Intelligence GmbH." oder mit Dritten, welche auf "Augustus Intelligence" Bezug nehmen (bitte jeweils Daten und nach Möglichkeit Aktenzeichen der Schriftwechsel sowie entsprechende Stelle im Kanzleramt mit angeben).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 193210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193210/ Postanschrift Fabio De Masi << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi

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Fabio De Masi
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenzen Bundeskanzleramt Augustu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Fabio De Masi
Betreff
AW: Korrespondenzen Bundeskanzleramt Augustus Intelligence [#193210]
Datum
25. August 2020 06:20
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Korrespondenzen Bundeskanzleramt Augustus Intelligence“ vom 21.07.2020 (#193210) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Fabio De Masi Anfragenr: 193210 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193210/