Verkehrsführungskonzept aktuelle Bauarbeiten Margarethenstraße/Atroper Str./Schwarzenberger Str.

Das Verkehrsführungskonzept aktuelle Bauarbeiten an der Kreuzung Margarethenstraße/Atroper Str./Schwarzenberger Str. durch die Stadtwerke Duisburg. Insbesondere den Anteil Radweg.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Verkehrsführungskonzept aktuelle Bauarbeiten Margarethenstraße/Atroper Str./Schwarzenberger Str. [#193289]
Datum
22. Juli 2020 16:05
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Verkehrsführungskonzept aktuelle Bauarbeiten an der Kreuzung Margarethenstraße/Atroper Str./Schwarzenberger Str. durch die Stadtwerke Duisburg. Insbesondere den Anteil Radweg.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort Anfragenr: 193289 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193289/ Postanschrift Ulrich Scharfenort << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Via
Briefpost
Betreff
WG: Verkehrsführungskonzept aktuelle Bauarbeiten Margarethenstraße/Atroper Str./Schwarzenberger Str. [#193289]
Datum
14. August 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, gestützt auf das Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) baten Sie mit E-Mail vom 22. Juli 2020 um Übersendung des Verkehrsführungskonzeptes für die Bauarbeiten an der Kreuzung Margarethenstraße/Atroper Straße/Schwarzenberger Straße. Anbei leite ich Ihnen dieses Verkehrsführungskonzept weiter. Die Kontaktdaten der von den Netzen Duisburg beauftragten Firma habe ich aus dem Dokument entfernt. Mit freundlichen Grüßen