Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München

eine Auflistung der verwendeten Mittel und Kosten für die Polizeieinsätze rund um die Fußball-Geisterspiele in der Bundesliga und dem DFB-Pokal in München.

Hierbei geht es um die Spiele:
am 23. Mai 2020 FC Bayern München - Eintracht Frankfurt
am 30. Mai 2020 FC Bayern München - Fortuna Düsseldorf
am 10. Juni 2020 FC Bayern München - Eintracht Frankfurt
am 13. Juni 2020 FC Bayern München - Borussia Mönchengladbach
am 20. Juni 2020 FC Bayern München - SC Freiburg

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2020
  • Frist
    25. August 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Auflistung d…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
23. Juli 2020 21:00
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung der verwendeten Mittel und Kosten für die Polizeieinsätze rund um die Fußball-Geisterspiele in der Bundesliga und dem DFB-Pokal in München. Hierbei geht es um die Spiele: am 23. Mai 2020 FC Bayern München - Eintracht Frankfurt am 30. Mai 2020 FC Bayern München - Fortuna Düsseldorf am 10. Juni 2020 FC Bayern München - Eintracht Frankfurt am 13. Juni 2020 FC Bayern München - Borussia Mönchengladbach am 20. Juni 2020 FC Bayern München - SC Freiburg
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in Polizeieinsätze bei Fußballspielen finden überwiegend im öffentlichen Umfeld und zur…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
30. Juli 2020 14:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Polizeieinsätze bei Fußballspielen finden überwiegend im öffentlichen Umfeld und zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung statt und stellen somit den Kernbereich polizeilicher Tätigkeit dar. Daraus ergibt sich auch, dass nach der in Bayern gelten Rechtslage dafür keine Kosten erhoben werden. Aufgaben des Veranstalters, z.B. Absperr- oder Ordnertätigkeiten, übernimmt die Polizei dagegen nicht. Insofern ergeben sich am polizeilichen Auftrag bei Geisterspielen keine Änderungen. Die polizeiliche Aufgabenerfüllung umfasst von der Begleitung des Geschehens rund um das Fußballspiel bis hin zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor und nach dem Spiel ein weites Feld. Das Spektrum der polizeilichen Maßnahmen kann daher dem Fußballspiele nicht trennscharf zugeordnet werden und erlaubt somit keine konkrete Bezifferung der mit dieser Aufgabenerfüllung im Zusammenhang stehenden Kosten. Aufgrund dieser Problematik und des sich daraus ergebenden hohen Verwaltungsaufwandes werden bei der Bayer. Polizei grundsätzlich keine Aufzeichnungen über die Einsatzkosten der eigenen Kräfte geführt. Die von Ihnen gewünschte Auflistung können wir Ihnen daher nicht zur Verfügung stellen. gez. Monika Linseisen Ministerialrätin _____________________________________ Sachbearbeitung: Claus Frei Bayerisches Staatsministerium des Innern für Sport und Integration Sachgebiet C1 Odeonsplatz 3, 80539 München Telefon: 089 2192 - 2675 (CNP 7-201-2675) E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am Samstag, den 26.09.2020 meldete die DPA: "Polizei sparte wegen Geisterspiele…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
3. Oktober 2020 18:29
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am Samstag, den 26.09.2020 meldete die DPA: "Polizei sparte wegen Geisterspielen Zehntausende Einsatzstunden Samstag, 26. September, 12.08 Uhr: Wegen der coronabedingten Geisterspiele der Fußball-Bundesliga hat die bayerische Polizei in der vergangenen Saison mehrere Zehntausend Einsatzstunden eingespart. Für 192 Spielpartien in erster, zweiter und dritter Liga, DFB-Pokal, Champions, Europa und Nations League in der Saison 2019/20 verzeichnete das bayerische Innenministerium 170 000 Einsatzstunden - die letzten Monate davon waren schon von der Corona-Krise geprägt. In der Saison zuvor waren es 215 000 Stunden gewesen. Das Minus beträgt also rund 45 000 Stunden - wobei ein direkter Vergleich auch wegen einer etwas unterschiedlichen Anzahl an Spielpaarungen und Wettbewerbspartien laut Ministerium nur bedingt möglich ist. Von den insgesamt 192 Partien in den genannten Ligen und Wettbewerben fanden laut Innenministerium 54 Spiele ohne Zuschauer als sogenannte Geisterspiele statt. Zur Betreuung dieser Spiele waren demnach 1734 Beamte "zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Einsatz" - dabei fielen zusammengezählt 8226 Einsatzstunden an. Normalerweise wäre ein Vielfaches an Beamten und Zeit dafür nötig gewesen, wie ein Vergleich mit den entsprechenden Spieltagen der Saison 2018/19 zeigt: Hier waren laut Ministerium bei 46 Heimspielen insgesamt 8180 Beamte für zusammengezählt 57 812 Stunden im Einsatz. Auch für den ersten Spieltag der neuen Saison waren coronabedingt viel weniger Beamte nötig als in normalen Jahren - weil die Spiele entweder mit gar keinen oder mit viel weniger Zuschauern stattfanden als sonst üblich. Bei sechs Heimspielen waren heuer 216 Beamte für insgesamt 954 Stunden im Einsatz. Bei fünf Heimpartien am ersten Spieltag im Herbst 2019 waren es 680 Beamte und 4393 Stunden gewesen. Die Arbeit ist der Polizei aber deshalb nicht ausgegangen: Die Arbeitsbelastung sei "unvermindert hoch", betont das Innenministerium und verweist unter anderem auf die Überwachung der Maskenpflicht und anderer Corona-Infektionsschutzmaßnahmen, mehr Kontrollen im öffentlichen Raum und die "polizeiliche Betreuung" zahlreicher Demonstrationen, und das mit vielen Beamten. Alles in allem sei man aber "gut gerüstet und vor allem auch personell gut ausgestattet"." In Ihrem Schreiben vom 30.07.2020 teilten Sie mit, dass "sich am polizeilichen Auftrag bei Geisterspielen keine Änderungen ergeben" würden, sodass sich die Frage stellt wie sich dies mit der Mitteilung des bayrischen Innenministeriums gegenüber der dpa vereinbaren lässt, dass ohne Geisterspiele "normalerweise ein Vielfaches an Beamten und Zeit dafür nötig gewesen wäre"? Des Weiteren teilten Sie im Schreiben vom 30.07.2020 mit, dass die "polizeiliche Aufgabenerfüllung von der Begleitung des Geschehens rund um das Fußballspiel bis hin zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor und nach dem Spiel ein weites Feld umfasst" und "das Spektrum der polizeilichen Maßnahmen daher den Fußballspielen nicht trennscharf zugeordnet werden (kann) und somit keine konkrete Bezifferung" ermögliche. Wie kommt es nun, dass das bayrische Innenministerium die Anzahl an eingesetzten Beamten und Einsatzstunden doch detailgenau auflisten kann? Um eine aufklärende Rückantwort würde ich mich freuen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.07.2020 bezog sich auf die polizeilichen Einsatzkosten. Wie wir …
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
7. Oktober 2020 11:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 23.07.2020 bezog sich auf die polizeilichen Einsatzkosten. Wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, werden diesbezüglich keine Aufzeichnungen geführt, die eine Beantwortung Ihrer Anfrage ermöglichen. Die DPA-Meldung bezieht sich nun auf "geleistete Einsatzstunden" und befasst sich nicht mit der rechtlichen Bewertung, inwieweit Einsatzkosten tatsächlich dem Fußball zuzuordnen sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben, dass die DPA-Meldung sich auf "…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
7. Oktober 2020 14:23
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie schreiben, dass die DPA-Meldung sich auf "geleistete Einsatzstunden" beziehe, aber keine Kostenzuordnung rechtssicher erfolgen könne. Daher würde ich meine Anfrage gerne präzisieren und um eine Auflistung der Anzahl eingesetzter Polizeibeamten und angefallener Einsatzstunden für die Fußball-Geisterspiele in der Bundesliga und dem DFB-Pokal in München bitten Hierbei geht es um die Spiele: am 23. Mai 2020 FC Bayern München - Eintracht Frankfurt am 30. Mai 2020 FC Bayern München - Fortuna Düsseldorf am 10. Juni 2020 FC Bayern München - Eintracht Frankfurt am 13. Juni 2020 FC Bayern München - Borussia Mönchengladbach am 20. Juni 2020 FC Bayern München - SC Freiburg Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte nachfragen, ob Sie schon Zeit gefunden hatten, sich mit meiner Nachfrage …
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
16. Oktober 2020 13:56
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wollte nachfragen, ob Sie schon Zeit gefunden hatten, sich mit meiner Nachfrage vom 07.10.2020 zu beschäftigen? Über eine Rückantwort würde ich mich freuen. Im Voraus vielen Dank. Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit unseren Einsatzabteilungen können wir Ihnen betreffend Ihre Anf…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
23. Oktober 2020 16:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Rücksprache mit unseren Einsatzabteilungen können wir Ihnen betreffend Ihre Anfrage zu den Einsatzstunden der Bayer. Polizei anlässlich von Fußballspielen gerne einen Gesamtüberblick zur Verfügung stellen: In der Saison 2018/19 wurden durch die Bayerische Polizei insgesamt 215.045 Einsatzstunden im Rahmen der Betreuung von Bundesligaspielen (BL, 2. BL und 3. Liga) aufgebracht. In der Saison 2019/20 belief sich die Anzahl der aufgebrachten Einsatzstunden auf insgesamt 169.786 Stunden, davon 8.226 Stunden zur Betreuung der sog. „Geisterspiele“. Ein unmittelbarer Vergleich der Saison 2018/19 mit der Saison 2019/20 ist jedoch aufgrund unterschiedlicher Anzahl an Spielpaarungen, Wettbewerbspartien sowie insbesondere aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie nur bedingt möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Inhaltlich enthält diese allerdings weniger als die…
An Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München [#193429]
Datum
30. Oktober 2020 07:21
An
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Inhaltlich enthält diese allerdings weniger als die bereits öffentliche Dpa-Meldung, sodass ich noch einmal auf die Anfrage verweise und um Präzisierung dahingehend bitte, wie viele der genannten "8.226 Stunden zur Betreuung der sog. Geisterspiele" prozentual auf die Geisterspiele in bzw. an der Fußball-Arena in München-Fröttmaning entfallen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
C5-0142-7-2246 dy; „Frag den Staat“; Ihre erneute Anfrage vom 30. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in beige…
Von
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Betreff
C5-0142-7-2246 dy; „Frag den Staat“; Ihre erneute Anfrage vom 30. Oktober 2020
Datum
11. November 2020 14:40
Status
Warte auf Antwort
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
1,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in beigefügte Anlage versenden wir im Auftrag des Sachgebietes C5. Bei einer Antwort per E-Mail richten Sie diese bitte, unter Angabe unseres Geschäftszeichens, an die zentrale Poststelle (mailto:<<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbra…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Kosten Polizeieinsätze Fußball-Geisterspiele München“ [#193429] [#193429]
Datum
2. Dezember 2020 13:38
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Datenschutz-, Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz Bayern (BUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/193429/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Auskunft auf meine Anfrage geringer ausfällt, wie die gegenüber der DPA (wie aus deren Meldung herauszulesen ist). Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 193429.pdf - 2020-11-11_1-C5-0142-12dy_anNAME-Antwort_Reinschrift.pdf - 2020-11-11_1-PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020 Az. 192-606 Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020
Datum
10. Dezember 2020 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 192-606 Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020 betreffend die fragdenstaat-Anfrage 193429. Sie haben einen Informationszugangsanspruch nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) geltend gemacht. Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG enthält für den Bereich "Polizei [.], einschließlich der für ihre Aufsicht zu-ständigen Stellen" einen umfassenden Ausschluss des Zugangsanspruchs. Davon ist auch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als oberste Dienstbehörde und Führungsstelle der Polizei erfasst (vgl. Art. 1 Abs. 3 Satz 2 Polizeiorganisationsgesetz). Ein Rechtsanspruch auf die begehrten Informationen kann aus Art.39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG bereits aus diesem Grunde nicht abgeleitet werden. Im Übrigen mache ich darauf aufmerksam, dass Sie auch nicht - wie von der Vorschrift gefordert - ein berechtigtes Interesse glaubhaft dargelegt haben. Gleichwohl hat Ihnen das Innenministerium nach Ermessen einige der begehrten Informationen übermittelt, was aus Datenschutzsicht zu begrüßen ist. Soweit Sie geltend machen, eine Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sei umfassender beantwortet worden, weise ich darauf hin, dass die Presse gemäß Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Pressegesetz (BayPrG) gegenüber Behörden ein eigenständiges Recht auf Auskunft hat. Dabei besteht kein mit Art. 39 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 BayDSG vergleich-barer Anspruchsausschluss. Aus Ihrem Vortrag ergibt sich nicht, dass Sie zum Kreis der nach Art. 4 Abs. 1 BayPrG Anspruchsberechtigten gehören. Zugangsansprüche nach dem Bayerischen Umweltinformationsgesetz sowie dem Verbraucherinformationsgesetz sind - soweit ersichtlich - nicht einschlägig; die An-wendung der diese Ansprüche vermittelnden Vorschriften unterliegt im Übrigen grundsätzlich nicht meiner Kontrolle. Ich hoffe, meine Hinweise konnten zur Klärung der Rechtslage beitragen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020 [#193429] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die näheren Erläut…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 2. Dezember 2020 [#193429]
Datum
11. Dezember 2020 14:39
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die näheren Erläuterungen. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 193429 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193429/