Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Reutlingen

- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit.
Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Frag das Jobcenter“ gestellt.

Florian Brucker
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derz…
An Jobcenter Landkreis Reutlingen Details
Von
Florian Brucker
Betreff
Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Reutlingen [#19379]
Datum
28. November 2016 21:41
An
Jobcenter Landkreis Reutlingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Ich beziehe mich auf Weisungen und Arbeitshilfen Ihres Hauses, nicht auf Weisungen der Bundesagentur für Arbeit. Ich weise daraufhin, dass vergleichbare Anfragen an andere Jobcenter gebührenfrei waren (z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/interne-weisungen-teamarbeithamburg/#nachricht-48696)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Florian Brucker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker
Florian Brucker
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis…
An Jobcenter Landkreis Reutlingen Details
Von
Florian Brucker
Betreff
AW: Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Reutlingen [#19379]
Datum
8. Januar 2017 19:34
An
Jobcenter Landkreis Reutlingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Reutlingen“ vom 28.11.2016 (#19379) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker Anfragenr: 19379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Florian Brucker
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Florian Brucker
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Reutlingen“ [#19379]
Datum
1. Februar 2017 21:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/19379 Die Bearbeitungsfrist wurde bereits um mehr als einen Monat überschritten, bisher habe ich keinerlei Antwort von der Behörde erhalten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker Anfragenr: 19379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
16. Februar 2017 11:18
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
89,2 KB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobcenter La…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobcenter Landkreis Reutlingen"
Datum
27. Juni 2017 10:09
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0187 Sehr geehrter Herr Brucker, auf meine Bitte um Stellungnahme habe ich nun eine Antwort des Jobcenters erhalten. Diese finden Sie im weiteren Verlauf dieser E-Mail. Darin wird angeboten, dass Sie sich mit der Behörde in Verbindung setzen können, um den Antrag zu konkretisieren. Aus meiner Sicht ist dies von rechtlicher Seite aus nicht geboten, da an die Bestimmtheit eines Antrags nur geringe Anforderungen gestellt werden. Ihr Antrag ist jedoch recht weit gestellt und kann deshalb eine Vielzahl von Dokumenten umfassen. Hierdurch kann im Zweifel auch eine Gebühr erhoben werden. Vor diesem Hintergrund erscheint mir der Vorschlag des Jobcenters geeignet um Ihnen die begehrten Informationen zukommen zu lassen und den Bereitstellungsaufwand bei der Behörde zu verringern. Ich habe das Jobcenter neben meiner rechtlichen Bewertung darauf hingewiesen, dass mir keine weiteren Kontaktdaten von Ihnen als die verwendete E-Mail-Adresse vorliegt. Vor diesem Hintergrund bat ich die Behörde mit dieser Adresse erneut mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Mit freundlichen Grüßen
Florian Brucker
AW: WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobcente…
An Jobcenter Landkreis Reutlingen Details
Von
Florian Brucker
Betreff
AW: WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobcenter Landkreis Reutlingen" [#19379]
Datum
6. Juli 2017 23:22
An
Jobcenter Landkreis Reutlingen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, gegenüber dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit haben Sie bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage vom 28.11.2016 zum Thema interne Weisungen des Job-Centers verlauten lassen, es sei für Sie "nicht ersichtlich, in welche internen Weisungen er [Florian Brucker] genau Einblick benötigt". Ich wiederhole daher den entsprechenden Teil meiner Anfrage: bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche derzeit gültige internen Weisungen und Arbeitshilfen des Jobcenters Diese ist aus meiner Sicht sehr präzise gestellt. Falls es von Ihrer Seite konkrete Präzisierungsforderungen gibt, so bitte ich Sie, mir diese auf direktem Weg als Antwort auf diese E-Mail zukommen zu lassen. Ich weise Sie außerdem darauf hin, dass eine Vielzahl von Job-Centern vergleichbare Anfragen problemlos und ohne Gebühren beantwortet hat, siehe https://fragdenstaat.de/kampagne/jobcenter/?campaign=3&status=2 Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker Anfragenr: 19379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Florian Brucker
AW: AW: WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobc…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Florian Brucker
Betreff
AW: AW: WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobcenter Landkreis Reutlingen" [#19379]
Datum
28. Juli 2017 14:21
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bzgl. meiner Informationsfreiheitsanfrage „Weisungen des Jobcenters - Jobcenter Landkreis Reutlingen“ vom 28.11.2016 (#19379) habe ich mich am 16.06.2017 per Brief beim Jobcenter nach dem Stand der Dinge erkundigt. Nach Ihrer E-Mail vom 27.06.2017 habe ich mich per E-Mail bei der Behörde meine Anfrage wiederholt und darauf hingewiesen, dass gleichlautende Anfragen bei vielen anderen Jobcentern ohne Probleme und ohne Gebühren beantwortet wurden. Beide Schreiben blieben bis heute ohne Antwort. Ich habe desweiteren telefonisch den Kontakt zur Behörde herzustellen, bekam vom Callcenter jedoch die Antwort dass sie mich in dieser Angelegenheit nicht weitervermitteln könnten. Ich bitte Sie daher erneut, die Behörde zur Beantwortung meiner Anfrage aufzufordern. Gleichzeitig bitte ich Sie, mich über meine Möglichkeiten zu rechtlichen Schritten gegenüber der Behörde aufzuklären. Mit freundlichen Grüßen Florian Brucker Anfragenr: 19379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Florian Brucker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
AW: AW: WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobc…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: AW: WG: WG: Anfrage von Herr Bruckner zum Thema "Zugang zu amtlichen Informationen nach dem IFG beim Jobcenter Landkreis Reutlingen" [#19379]
Datum
8. August 2017 17:10
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit 15-720-1/001 II#0187 Sehr geehrter Herr Brucker, aufgrund Ihrer E-Mail habe ich das Jobcenter erneut dazu aufgefordert, Ihren Antrag zeitnah zu bescheiden. Sobald noch eine weitergehende Stellungnahme der Behörde vorliegen sollte, werde ich Sie darüber informieren. Bezüglich Ihrer Frage zu möglichen rechtlichen Schritten Ihrerseits möchte ich darauf hinweisen, hier z.B. eine Untätigkeitsklage in Betracht komme könnte. In diesem Zusammenhang sei noch auf die Voraussetzungen des § 75 S. 2 VwGO verwiesen. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Landkreis Reutlingen
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 28.11.2016 Sehr geehrter Herr Brucker, ich beziehe mich a…
Von
Jobcenter Landkreis Reutlingen
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 28.11.2016
Datum
24. Oktober 2017
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Brucker, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 16.06.2017. Zu Ihrer Anfrage v. 28.11.16. habe bereits den Bundesdatenschutzbeauftragten informiert, dass diese nicht abschließend bearbeitet werden kann. Interne Weisungen und Arbeitshilfen in unserem Hause sind für Sie einzusehen, sofern Sie diese auch persönlich betreffen. Ich habe leider keinerlei Info darüber, ob dies je der Fall war. Öffentliche Weisungen des Jobcenters, können alle transparent im Internet abgerufen werden. Sie müssten mir schon konkret nennen, was Sie genau einsehen möchten. Sollte es um einen konkreten Fall gehen, bei dem Sie persönlich betroffen sind, kann ich Ihnen gerne jederzeit Auskunft geben. Daher dürfen Sie gerne einen Termin mit mir vereinbaren, bei dem wir vor Ort über das Thema sprechen können. Mit freundlichen Grüßen

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Florian Brucker
Re: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 28.11.2016 Sehr geehrter Herr Bou-Sandal, meines Wisse…
An Jobcenter Landkreis Reutlingen Details
Von
Florian Brucker
Via
Briefpost
Betreff
Re: Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz vom 28.11.2016
Datum
24. Oktober 2017
An
Jobcenter Landkreis Reutlingen
Status
Sehr geehrter Herr Bou-Sandal, meines Wissens habe ich nach dem Informationsfreiheitsgesetz Anspruch auf den Zugang zu diesen Informationen, unabhängig davon ob ich persönlich von ihnen betroffen bin oder nicht (vgl.§1 Absatz 1). Falls meine Anfragen schutzwürdige Informationen gemäß §§3-6 betrifft so bitte ich um einen entsprechenden Hinweis damit ich meinen Antrag ggf. anpassen kann. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf §7 Absatz 2. Wie bereits zuvor weise ich darauf hin, dass andere Jobcenter derartige Anfragen in der Vergangenheit ohne Verzug beantwortet haben bzw. die angefragten Informationen proaktiv veröffentlichen (vgl. z.B. https://fragdenstaat.de/anfrage/weisungen-des-jobcenters-jobcenter-bad-tolz-wolfratshausen/). Ich erhalte daher meine Anfrage aufrecht. Im Falle einer Ablehnung erbitte ich einen formalen Bescheid damit ich ggf. Rechtsmittel gemäß §9 einlegen kann. Mit freundlichen Grüßen