Tierquälerei- Was kann ich tun?

Wenn ein Hund in Frankfurt nur in einer dunklen Hinterhofscheune gehalten wird, ohne Gassi mit ihm zu gehen, also ohne wichtigen Auslauf rund um die Uhr 24 Stunden an der Kette, dann liegt meiner Meinung nach der Tatbestand von Tierquälerei vor. Was habe ich in diesem Fall zu tun.? Ich möchte dem Tier helfen. Fotos gibt es keine, nur die Adresse und einen Zeugen. MfG.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. August 2020
  • Frist
    26. September 2020
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Simone Fettig
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wenn ein Hund…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
Simone Fettig
Betreff
Tierquälerei- Was kann ich tun? [#195858]
Datum
24. August 2020 14:07
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wenn ein Hund in Frankfurt nur in einer dunklen Hinterhofscheune gehalten wird, ohne Gassi mit ihm zu gehen, also ohne wichtigen Auslauf rund um die Uhr 24 Stunden an der Kette, dann liegt meiner Meinung nach der Tatbestand von Tierquälerei vor. Was habe ich in diesem Fall zu tun.? Ich möchte dem Tier helfen. Fotos gibt es keine, nur die Adresse und einen Zeugen. MfG.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simone Fettig Anfragenr: 195858 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195858/ Postanschrift Simone Fettig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simone Fettig

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrte Frau Fettig, um Ihrer Anzeige nachgehen zu können, müssten Sie uns bitte den Namen und die Adresse d…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Tierquälerei- Was kann ich tun? [#195858]
Datum
24. August 2020 16:14
Status
Anfrage abgeschlossen
54,4 KB
Sehr geehrte Frau Fettig, um Ihrer Anzeige nachgehen zu können, müssten Sie uns bitte den Namen und die Adresse des Hundehalters einmal zusenden. Diese Mail dient auch gleichzeitig als Empfangsbestätigung. Als Anhang schicke ich Ihnen die aktuelle Tierschutz-Hundeverordnung mit. Mit freundlichen Grüßen