Militärischer Flugbetrieb durch privatwirtschaftliche Unternehmen

In Ihrer Broschüre "Der Militärische Flugbetrieb"
unter
https://www.bundeswehr.de/resource/blob/175358/ac3e7a5b90af61361421035250e9dd76/broschuere-fliz-data.pdf
schreiben Sie:

"Ein zentraler Auftrag der FLIZ (Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr) ist die Überwachung des gesamten militärischen Flugbetriebes über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Dieser Auftrag wird durch zwei Arbeitsbereiche erfüllt:
1) durch die Zentrale Flugüberwachung (ZFÜ) des aktuell stattfindenden militärischen Flugbetriebes und
2) den sogenannten Bereich TRACER, in dem Untersuchungen zum bereitsabgeschlossenen Flugbetrieb durchgeführt werden.
Um diesen Auftrag wahrnehmen zu können, wurde die zentrale Datenbank für den militärischen Flugbetrieb entwickelt."

Privatwirtschaftliche Unternehmen übernehmen heute Dienstleistungen aus dem militärischen Bereich.

Beispiele hierfür sind:
- GFD GmbH (ehemals GFD Gesellschaft für Flugzieldarstellung mbH) ist eine deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Hohn und Basis auf dem Fliegerhorst Hohn.
Sie ist eine Tochtergesellschaft der Airbus Defence and Space und übernimmt vor allem Übungsaufgaben für die Bundeswehr.
siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/GFD_Gesellschaft_f%C3%BCr_Flugzieldarstellung

- PD Air Operation GmbH, Magdeburg
"Zivile und militärische Static-Line-Ausbildung oder ein großes Boogie – mit unserer AN-28 Heckrampen-Turboprop decken wir flugzeugseitig den gesamten Bereich des Fallschirmspringens ab."
siehe auch: http://www.an28.com/de_pages/para_dropping.html

- Rhein-Mosel-Flug GmbH & Co. KG, Winningen
Flüge des Luftfahrzeugs D-FEPG (Typ Pilatus PC12-M) mit Transpondercode (squawk) 0033 (= VFR-Flüge von militärischen Luftfahrzeugen zwischen GND und FL 100)
siehe auch: http://fluglaerm.saarland/trace/?icao=3D556C&callsign=DFEPG&date=2020-08-24

- FAI rent-a-jet AG Nürnberg
"Special Mission Services for Governmental Agencies"
siehe auch: https://www.fai.ag/

Mein Anliegen:

1) Zählen Sie die Flüge dieser privatwirtschaftlichen Unternehmen formal zum "militärischen Flugbetrieb", d.h. deren Überwachung zu Ihrem Aufgabenbereich ?

2) Wer ist die zuständige Beschwerdestelle z.B. bei Nachtflügen der oben genannten privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen ?

3) Bitte stellen Sie eine Auflistung aller privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen zur Verfügung, die Sie formal dem "militärischen Flugbetrieb" zugerechnen.

Vielen Dank.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. August 2020
  • Frist
    2. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihrer Broschüre …
An Luftfahrtamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Militärischer Flugbetrieb durch privatwirtschaftliche Unternehmen [#196240]
Datum
29. August 2020 13:00
An
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrer Broschüre "Der Militärische Flugbetrieb" unter https://www.bundeswehr.de/resource/blob/175358/ac3e7a5b90af61361421035250e9dd76/broschuere-fliz-data.pdf schreiben Sie: "Ein zentraler Auftrag der FLIZ (Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr) ist die Überwachung des gesamten militärischen Flugbetriebes über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Dieser Auftrag wird durch zwei Arbeitsbereiche erfüllt: 1) durch die Zentrale Flugüberwachung (ZFÜ) des aktuell stattfindenden militärischen Flugbetriebes und 2) den sogenannten Bereich TRACER, in dem Untersuchungen zum bereitsabgeschlossenen Flugbetrieb durchgeführt werden. Um diesen Auftrag wahrnehmen zu können, wurde die zentrale Datenbank für den militärischen Flugbetrieb entwickelt." Privatwirtschaftliche Unternehmen übernehmen heute Dienstleistungen aus dem militärischen Bereich. Beispiele hierfür sind: - GFD GmbH (ehemals GFD Gesellschaft für Flugzieldarstellung mbH) ist eine deutsche Fluggesellschaft mit Sitz in Hohn und Basis auf dem Fliegerhorst Hohn. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Airbus Defence and Space und übernimmt vor allem Übungsaufgaben für die Bundeswehr. siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/GFD_Gesellschaft_f%C3%BCr_Flugzieldarstellung - PD Air Operation GmbH, Magdeburg "Zivile und militärische Static-Line-Ausbildung oder ein großes Boogie – mit unserer AN-28 Heckrampen-Turboprop decken wir flugzeugseitig den gesamten Bereich des Fallschirmspringens ab." siehe auch: http://www.an28.com/de_pages/para_dropping.html - Rhein-Mosel-Flug GmbH & Co. KG, Winningen Flüge des Luftfahrzeugs D-FEPG (Typ Pilatus PC12-M) mit Transpondercode (squawk) 0033 (= VFR-Flüge von militärischen Luftfahrzeugen zwischen GND und FL 100) siehe auch: http://fluglaerm.saarland/trace/?icao=3D556C&callsign=DFEPG&date=2020-08-24 - FAI rent-a-jet AG Nürnberg "Special Mission Services for Governmental Agencies" siehe auch: https://www.fai.ag/ Mein Anliegen: 1) Zählen Sie die Flüge dieser privatwirtschaftlichen Unternehmen formal zum "militärischen Flugbetrieb", d.h. deren Überwachung zu Ihrem Aufgabenbereich ? 2) Wer ist die zuständige Beschwerdestelle z.B. bei Nachtflügen der oben genannten privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen ? 3) Bitte stellen Sie eine Auflistung aller privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen zur Verfügung, die Sie formal dem "militärischen Flugbetrieb" zugerechnen. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196240/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 29.08.20 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Betreff
Militärischer Flugbetrieb durch privatwirtschaftliche Unternehmen [#196240]
Datum
31. August 2020 08:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Anfrage ist bei uns im Hause, am 29.08.20 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. ihrer Fragestellungen vom 29.08.2020 teilt das Luftfahrtamt der Bundeswehr ih…
Von
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Betreff
BA-2020-029/673_Militärischer Flugbetrieb durch privatwirtschaftliche Unternehmen [#196240]
Datum
11. September 2020 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bzgl. ihrer Fragestellungen vom 29.08.2020 teilt das Luftfahrtamt der Bundeswehr ihnen folgendes mit: zu 1) Zählen Sie die Flüge dieser privatwirtschaftlichen Unternehmen formal zum "militärischen Flugbetrieb", d.h. deren Überwachung zu Ihrem Aufgabenbereich ? Gewerbliche Flüge ziviler Firmen mit militärischem Verwendungszweck sind in der Bundesrepublik Deutschland in diesem Rahmen dem militärischen Flugbetrieb zugeordnet. Diese Flüge unterliegen der Luftaufsicht durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr. zu 2) Wer ist die zuständige Beschwerdestelle z.B. bei Nachtflügen der oben genannten privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen ? Im Luftfahrtamt der Bundeswehr befindet sich die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ). Ein zentraler Auftrag der FLIZ ist die Überwachung des gesamten militärischen Flugbetriebes über dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die FLIZ bietet Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit sich fundiert und persönlich über den militärischen Flugbetrieb zu informieren. Dazu können sie sich schriftlich, per E-Mail oder auch telefonisch über das kostenfreie Bürgertelefon an die FLIZ wenden, um transparent Auskunft zu Anfragen zu erhalten. Sollten Sie konkrete Fragen zu Flugbewegungen gewerblicher Flüge ziviler Firmen mit militärischen Verwendungszweck haben, bitten wir Sie diese an die FLIZ unter <<E-Mail-Adresse>> zu stellen. zu 3) Bitte stellen Sie eine Auflistung aller privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen zur Verfügung, die Sie formal dem "militärischen Flugbetrieb" zurechnen. Eine Auflistung aller privatwirtschaftlichen Luftfahrt-Unternehmen, die für die Bundeswehr Flugbetrieb durchführen liegt hier nicht vor. Verträge der Bundeswehr mit zivilen Anbietern werden durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführliche Antwort. Mit fre…
An Luftfahrtamt der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: BA-2020-029/673_Militärischer Flugbetrieb durch privatwirtschaftliche Unternehmen [#196240]
Datum
11. September 2020 17:27
An
Luftfahrtamt der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196240 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196240/