Statistische Erfassung des Finanzausgleichs (Rundfunkbeitrag)
Der Rundfunkbeitrag ist im Staatskonto der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer dargestellt.
Der in größeren Bundesländern gesammelte Rundfunkbeitrag bleibt allerdings nicht komplett im Bundesland, stattdessen wird ein Teil des Rundfunkbeitrags an 2 kleine Landesrundfunkanstalten überwiesen.
Information von ARD zum Finanzausgleich:
https://www.ard.de/home/Finanzausgleich/482016/index.html
"Am 18. 9. 2013 wurde der Finanzausgleich neu geordnet. Die bislang bis Ende 2014 befristeten Kooperationsleistungen an Radio Bremen und den SR sollen überwiegend in Geldleistungen gewandelt und dauerhaft gewährt werden, insgesamt 16,4 Millionen Euro jährlich. Zusätzlich bekommen die beiden Sender freiwillige Finanzausgleichsleistungen von je 5 Millionen Euro jährlich für 2015 und 2016. Diese Unterstützung erbringen die fünf großen ARD-Sender BR, MDR, NDR, SWR und WDR gemeinsam."
Wie wird der Finanzausgleich (Rundfunkbeitrag) statistisch erfasst?
Information nicht vorhanden
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Datum2. September 2020
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6. Oktober 2020
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